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Projekt "Gute Arbeit"

Was bedeutet gute Arbeit?

"Gute Arbeit" bedeutet, laut einer Definition der Gewerkschaften, dass Arbeit die Gesundheit und Lebensqualität fördert, dass jeder seine Fähigkeiten einbringen und weiter entwickeln kann. Gute Arbeit heißt aber auch: die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Familie und Beruf (außerberufliches und Beruf) vereinbar sind und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Rentenalter erhalten bleibt. Und schließlich erfordert gute Arbeit gutes Entgelt.?

Der Begriff Gute Arbeit leitet sich aus einem Bericht der internationalen Arbeitskonferenz der internationalen Arbeitsorganisation (ILO, Mai 1999) ab, dort sprach man von ?Decent Work?, was so viel heißt wie: Anständige, menschenwürdige Arbeit.


Welche Bereiche werden bei guter Arbeit betrachtet?

Bei der Betrachtung von ?Gute Arbeit? kann man vier Dimensionen erkennen. Diese sind: die Beschäftigung selbst, die soziale Absicherung des Beschäftigten, die ArbeitnehmerInnenrechte und der soziale Dialog in einer Gesellschaft.

Die Schaffung einer ausreichenden Rente durch die eigene Berufstätigkeit, die Absicherung bei Krankheit oder bei einem Unfall sowie die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit umfassen den Aspekt der sozialen Absicherung.

Die Bewertung von guter Arbeit erfolgt im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext, so dass bei ihrer Betrachtung der soziale Dialog für die eigene Wahrnehmung der Sinnhaftigkeit der jeweiligen Tätigkeit und auch der Phasen der Erwerbslosigkeit, wichtig ist.

Die beiden zentralen Dimensionen der Diskussion über ?Gute Arbeit? sind die Beschäftigung selbst und die Rechte der Beschäftigten. Aus einer Umfrage unter Beschäftigten wurden die Teilaspekte der unterschiedlichen Dimensionen ermittelt.

 
Welche Teilbereiche umfasst die Dimension Beschäftigung?

1. Einkommens- und Beschäftigungssicherheit

  • Festes, verlässliches Einkommen
  • Angemessenes Verhältnis  von   Einkommen und Leistung
  • Ausreichendes Einkommen
  • Regelmäßige Einkommenssteigerung
  • Sicherheit des Arbeitsplatzes
  • Kündigungsschutz
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis

 

2. Sinnliche und kreative Aspekte

  • Arbeit soll Spaß machen
  • Möglichkeit eigene Ideen einzubringen
  • Arbeit soll als sinnvoll empfunden werden
  • Arbeit die der Gesellschaft nützlich ist
  • Stolz auf die Arbeit sein können
  • Vielseitige/ abwechslungsreiche Arbeit
  • Verantwortungsvolle Arbeitsaufgaben
  • Eigene Vorstellungen und Fähigkeiten optimal einbringen
  • Einfluss Handlungsspielraum
  • Einfluss auf Arbeitsweise / Arbeitszeitgestaltung

 

3. Soziale Merkmale

  • Förderung gegenseitiger  Unterstützung durch Kollegen
  • Betriebsklima
  • Vereinbarkeit Familie, Freizeit und Beruf

 

4. Gesundheitsschutz

  • Gesundheitsschutz bei Arbeitsplatzgestaltung
  • Altersgerechtes Arbeiten
  • Arbeitssicherheit

 

5. Führungsqualitäten der Vorgesetzten

  • Behandlung als Menschen durch den Vorgesetzten
  • Vorgesetze sorgen für gute Arbeitsplanung
  • Vorgesetze kümmern sich um fachliche /berufliche Entwicklung
  • Vorgesetze haben Verständnis für individuelle Probleme
  • Vorgesetze vermitteln Lob/Anerkennung, konstruktive Kritik
  • Vorgesetze unterstützen bei der Arbeit

 

6. Entwicklungsmöglichkeiten

  • Eigene Fähigkeiten weiterentwickeln könnenLebensbegleitendes Lernen
  • Ausbildung
  • Arbeitsfehler analysieren, um Ursachen zu beheben
  • Personalentwicklung im Betrieb
  • Weiterbildung außerhalb des Betriebs

 

 

Welche Teilbereiche umfasst die Dimension ArbeitnehmerInnenrechte?


Welche politischen Handlungsfelder ergeben sich?

Bei der Forderung nach Guter Arbeit sind unterschiedliche gesellschaftliche Akteure betroffen.  Wesentliche Bereiche entziehen sich dem Gesetzgeber zunächst. Die unternehmerische Freiheit hat in unserer Gesellschaft nicht nur einen hohen Stellenwert sondern sie gilt in unserer Marktwirtschaft auch als Garant für unseren Wohlstand. Dennoch gilt aber auch laut unserem Grundgesetz, das Eigentum verpflichtet: ??Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.?

Neben der unternehmerischen Freiheit ist die Tarifautonomie, dass heißt das Recht der Arbeitgeber und Gewerkschaften betriebliche Dinge durch Verträge zu regeln, ebenso durch das Grundgesetz geschützt.

Dennoch kann der Gesetzgeber durch bestimmte Rahmenbedingungen Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen nehmen.

Hierzu drei Beispiele:

 
Thema Mindestlohn

Thema Leiharbeit

Thema Geschlechtergleichberechtigung

Diskussionsbeiträge zum Thema Gute Arbeit