Einkünfte und Vergünstigungen
Hintergrundinformationen und meine Position zu der Bezahlung und den Vergünstigungen der Bundestagsabgeordneten finden Sie kursiv gedruckt unter den Einzelpunkten und im Anschluss an folgende Übersicht:
Mein Verdienst als Bundestagabgeordneter:
Diäten 2010: 7.668 € im Monat (voll zu versteuern, bei verpassten Abstimmungen oder Sitzungstagen - auch bei Krankheit - werden 20 €, 50 € oder 100 € pro Tag abgezogen, ja nachdem ob an dem Tag Plenum ist und man eine Krankschreibung hat)
Ich halte die Höhe der Diäten – vergleichbar mit den Bezügen von Bürgermeistern kleinerer Städte (50.000 bis 100.000 Einwohner) oder Richtern am Bundesgericht – für angemessen (mehr dazu im Anschluss).
Aufwandsentschädigung 2010: 3.969 € im Monat (steuerfrei, für die Wohnung in Berlin, Wahlkreisbüro, Mobilität im Wahlkreis, Teile Büroausstattung, Ausgaben für Wahlkreisbetreuung, Repräsentation, Einladungen, Veranstaltungen, Dienstreisen der Mitarbeiter uvm).
Die Aufwandsentschädigung wird jährlich zum 1. Januar an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Darüber hinausgehende mandatsbedingte Kosten werden nicht erstattet. Sie können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Abgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.
Ich komme mit der Entschädigung gut hin. Nur am Anfang meiner Abgeordnetentätigkeit habe ich wegen der Neuanschaffungen deutlich mehr verbraucht.
Büroausstattung und Arbeitsmaterialien:
Büroausstattung:
- 3 möblierte und technisch ausgestattete Büroräume in Berlin
- die Kosten für das Bürgerbüro im Wahlkreis (Miete, Strom, Versicherung, etc.) muss ich eigenständig tragen, bzw. von der Aufwandsentschädigung zahlen
- nur ein kleiner Teil der Möbel und Ausstattung für das Bürgerbüro in Dortmund werden für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt, die meisten Anschaffungen müssen selbst bezahlt, bzw. von der Aufwandsentschädigung beglichen werden
Bürokostenpauschale: 12.000 € im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. Wird die Summe nicht aufgebraucht, fließt das verbliebene Geld am Ende des Jahres wieder zurück in die Kasse des Bundestages.
Ich halte diesen Betrag für zu hochgegriffen. Vor allem sollte verhindert werden, dass Abgeordnete teure Füllfederhalter oder andere Artikel gleich mehrfach bestellen und sie als Geschenke zweckentfremden können.
Mitarbeiter:
Einem Abgeordneten werden 14.978 € im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen gegen Nachweis erstattet. Wird die bereitgestellte Summe nicht ausgeschöpft, fließt auch dieses Geld zurück an den Bundestag.
Ich beschäftige:
- in Berlin 3 Mitarbeiter (2,5 Stellen)
- in Dortmund 2 Mitarbeiter + eine studentische Hilfskraft (knapp 2 Stellen)
- drei bis vier Praktikanten pro Jahr in Berlin und Dortmund
- ich beteilige mich zudem anteilig an den Personalkosten für:
- die Mitarbeiter der SPD-Landesgruppe NRW (inkl. Azubi)
- eine Mitarbeiterin der Denkfabrik
- einen Mitarbeiter der AG-Zukunftsenergien
Das Budget für die Mitarbeiter ist - vor allem für die Abgeordneten, die einen eigenen Wahlkreis betreuen müssen - eher knapp bemessen. Durch die Explosion des Emailverkehrs und durch die Zunahme von Themenfeldern sind die Abgeordnetenteams meistens überlastet. Dies gilt vor allem dann, wenn sie die Vorgaben von Ministerien, von Unternehmensverbänden genauer überprüfen und nicht einfach hinnehmen.
Krankenversicherung:
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung. Ich selbst bin weiterhin gesetzlich versichert. In diesem Fall trägt der Deutsche Bundestag wie bei normalen Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Im Augenblick beträgt mein Anteil für die Krankenversicherung 268 € und für die Pflegeversicherung 41 € im Monat.
Ich finde es wichtig, auch mit hohem Verdienst weiterhin gesetzlich versichert zu bleiben. Ich erlebe so am eigenen Leib, wie sehr wir auf dem Weg zu einer Zweiklassenmedizin sind.
Altersvorsorge:
Die Altersversorgung der Abgeordneten ist eine komplizierte Sonderregelung. 2004 und 2007 wurden die Altersbezüge auf Drängen der SPD gekürzt, wobei aber die Berechnungen noch komplizierter geworden sind:
Die Altersvorsorge wird bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der nun verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Ich halte die Altersversorgung immer noch für zu üppig. Vor allem finde ich eine Kumulierung von Bezügen (wenn beispielsweise jemand Landtags- und Bundestagsabgeordneter oder sogar noch Minister war, werden alle Pensionen addiert) nicht vertretbar.
Anspruch auf Übergangsgeld:
Nach einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr hat jeder Abgeordnete einen Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung (Diäten), und zwar für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens jedoch 18 Monate lang.
Sonstige Vergünstigungen:
Der Deutsche Bundestag stellt mir außerdem folgende Leistungen bereit:
- Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (innerhalb Deutschlands)
- Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
- Nutzung der Fahrbereitschaft in Berlin
- Monatskarte der Berliner Verkehrsbetriebe
Ich nutze hauptsächlich die Deutsche Bahn. Nur in Ausnahmen bin ich bisher geflogen. In meinen ersten zwei Legislaturperioden (2002-2009), habe ich vier Flüge innerhalb Deutschlands und zwei Auslandflüge (jeweils Hin- und Rückflug + zwei Zwischenflüge) unternommen. Die Fahrbereitschaft in Berlin nutze ich nur recht selten. Wenn möglich nutze ich dort den ÖPNV oder mein Fahrrad.
Sonstige Einkünfte:
Abgeordnete dürfen unbegrenzt dazu verdienen. Die Zuverdienste werden nicht verrechnet. Im Jahr 2002 hat die SPD-Fraktion durch eine Änderung der sogenannten "Verhaltensrichtlinien" zumindest für mehr Transparenz gesorgt. Seitdem sind alle Nebenjobs - bezahlte oder unbezahlte - dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Die Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit müssen angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 € im Monat bzw. 10.000 € im Jahr betragen. Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen: Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 €, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 € und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 €. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat.
Ich halte es für falsch, dass jeder Abgeordnete unbegrenzte Zuverdienstmöglichkeiten besitzt. Ich glaube, dass zu viele Nebentätigkeiten auch rein zeitlich mit dem arbeitsintensiven Abgeordnetenmandat nicht vereinbar sind. Vor allem Positionen in der Wirtschaft (etwa ein Aufsichtsratsposten) gefährden zudem die Unabhängigkeit der Parlamentarier. Auch die grobe Einteilung in nur drei Kategorien muss verändert werden. Gerade oberhalb von 7.000 € müssen weitere Kategorien eingefügt werden.
Ich habe mich dazu entschlossen alle Einkünfte auf den Euro genau zu veröffentlichen. Ich erhalte keine weiteren regelmäßigen Einkünfte. Dies gilt für Ämter in der Fraktion, als auch für Posten in der Wirtschaf, oder ähnlichem. Die einzigen Nebeneinkünfte, die ich seit 2002 neben den Diäten erhalten habe, sind die Honorare für zwei von mir verfasste Bücher:
- Generation Zukunft. Ein Plädoyer für verantwortungsbewusstes Handeln (2004): 14.200 €
- Wir Abnicker. Über Macht und Ohnmacht der Volksvertreter (März 2010): 2009 und 2010 je knapp über Stufe 3 (7.000 € im Jahr) (Da der Verlag darauf Wert legt, Honorarabsprachen mit den Autoren vertraulich zu behandeln, bitte ich an dieser Stelle zu entschuldigen, dass ich hier lediglich die offizielle Nebeneinkünftestufe veröffentlichen kann, die man auch auf der Internetseite des Bundestags findet. Ich möchte darauf hinweisen, dass jeder Interessierte meinen Steuerbescheid einsehen kann)
Natürlich werden/wurden diese beiden Sondereinkünfte versteuert. Vom Nettobetrag geht ein Teil in die Vermarktung des Buches. Darüber hinaus werde ich 1.500 bis 2.000 € vom Gewinn zusätzlich spenden. Die Spenden werde ich dann dieser Stelle noch genauer auflisten.
Spenden:
Jeder Politiker hat das Recht, so viel Spenden und Geschenke anzunehmen, wie er es selbst für richtig hält. Es gibt dafür keine Grenze. Nur wenn bewiesen werden kann, dass der Spender/Geldgeber mit seinem Geschenk die Stimme eines Abgeordneten gekauft hat, ist dies verboten.
Ich setze mich dafür ein, dass diese Regelung deutlich verschärft wird. Wir brauchen insgesamt eine Diskussion über den Umgang mit Lobbyisten und mit Parteien- und Politikerspenden. Nicht nur die Mövenpickaffäre um die Hoteliersspende an die FDP und die darauf folgenden Steuergeschenke an die Hoteliers auch viele andere Grenzfälle von Politikbeeinflussung durch Unternehmensgelder haben dem Ansehen der Politik insgesamt massiv geschadet. Dies muss beendet werden.
Um politisch unabhängig zu bleiben, habe ich mich dazu entschieden, generell keine Spenden von Unternehmen anzunehmen. Die etwa 6.300 € Spenden für den Wahlkampf 2009 stammen von Privatpersonen (insgesamt ca. 4.100 € - inklusive Spenden meiner Familie) oder von Parteigremien meines Wahlkreises (ca. 2.200 €). Mehr als 12.000 € (genaue Zahl muss ich noch ermitteln) habe ich selbst für den Wahlkampf aufgebracht, dies entweder direkt oder indirekt über Abgaben an den Landes- oder Bundesverband (die während der gesamten Legislaturperiode eingesammelt und dann teilweise im Wahlkampf für die Abgeordneten als Wahlkampfausgaben bereitgestellt werden).
Dienstreisen:
Es gibt keine Regelung und keine Pflicht, seine Dienstreisen zu veröffentlichen. Für Reisen muss natürlich ein triftiger Grund vorgebracht werden, zudem muss die Fahrt vom Ausschuss oder von der Fraktion genehmigt werden (sowohl der Bundestag, als auch die einzelnen Fraktionen besitzen ein begrenztes Budget für Abgeordnetenreisen). Nicht jede Reise wird genehmigt, gerade während der Sitzungswochen geschieht dies nur im seltensten Fall.
Ich glaube, dass bestimmte Fahrten nicht nur für Außenpolitiker wichtig sind, habe aber dennoch das Gefühl, dass einige Abgeordnete ihre Möglichkeiten überreizen.
Ich bin bisher nur selten auf einer Dienstreise gewesen. Seit 2002 habe ich im Auftrag des Deutschen Bundestages oder meiner Fraktion folgende Auslandsreisen unternommen:
- 8.-14. Dezember 2007: Indonesien (Borneo, UN-Klimakonferenz auf Bali)
- 11.-13. Juni 2009: Rom (GLOBE International G8+5 Parlamentarierforum zum Klimawandel)
- 15.-18. Juni 2010: Istanbul (World Wind Energy Conference)
Steuerbescheide:
Es gibt keine Pflicht dazu, seine Steuerbescheide oder seine Einkünfte zu veröffentlichen.
Ich habe mich dazu entschlossen meine Steuererklärungen auf Wunsch und nach vorheriger Absprache für Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis einsehen zu lassen.
Weitere Aussagen und Informationen zu häufig gestellten Fragen:
1. Diskussionen über Diäten
Bei keiner anderen Berufsgruppe gibt es so kontroverse Diskussionen über das Einkommen wie bei den Bundestagsabgeordneten. Dabei weiß kaum jemand, was ein Berufspolitiker verdient und welche Ausgaben er hat. Problematisch dabei ist, dass die öffentliche Diskussion häufig auf der Grundlage von Behauptungen der Boulevard-Zeitungen geführt wird und viele Politiker selbst nicht gerade erpicht darauf sind, Licht ins Dunkel zu bringen. Ich bin der Meinung, dass die Öffentlichkeit das Recht dazu hat, möglichst umfangreich über die Politikerbezüge informiert zu werden, um sich dann ihr eigenes Bild zu machen.
Ich glaube, dass die Höhe der Diäten in Ordnung ist. Natürlich verdienen wir Abgeordneten viel Geld und es ist immer schwer dies mit den Verdiensten anderer Bürger ins Verhältnis zu setzen. Im Gegensatz zu vielen Managern bekommen wir wenig, im Gegensatz zu vielen hart arbeitenden kleinen Selbständigen oder Arbeitnehmern bekommen wir eher viel Geld für unsere Leistung. Den Vergleich mit einem Bürgermeister einer Mittelstadt, der in etwa die gleiche Vergütung erhält, halte ich allerdings für angemessen. Die Höhe der Diät reicht in jedem Fall aus, unabhängig von Unternehmen und Lobbyisten zu arbeiten - was wir dann allerdings auch tun sollten. Vergessen darf man nicht, dass viele Abgeordneten Wochenarbeitszeiten von über 55, eher 60 Stunden zu leisten haben. Freie Wochenenden sind selten und das stetige Pendeln zwischen zwei Wohnorten und die psychische Belastung, häufig in der Öffentlichkeit zu stehen, können vor allem das Familienleben stark belasten.
Ich halte deshalb nicht die Höhe der Diäten für ein Problem, sondern bin eher dafür, die Rentenbezüge und möglichen Nebenverdienste der Abgeordneten zu problematisieren. Ich habe dies an den einzelnen Punkten deutlich gemacht (siehe oben). Insgesamt setze ich mich für eine umfassende Reform der Bezüge, Vergünstigungen, Nebenverdienste und der Transparenzregeln für Abgeordnete ein.
2. Wer bestimmt, wie viel die Politiker verdienen?
Im Grundgesetz Artikel 48 Absatz 3 ist die Bezahlung der Volksvertreter geregelt: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung." Die Abgeordneten würden gern auf das Recht, über ihre Bezüge selbst zu bestimmen, verzichten. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Abgeordneten 1975 mit einem Urteil ausdrücklich dazu verpflichtet, selbst und "vor den Augen der Öffentlichkeit" über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestagsabgeordneten eine Entschädigung zugesprochen, die "eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Als Maßstab für die Angemessenheit sollten die Einkommen von obersten Bundesrichtern dienen. Aufgrund vieler Nullrunden haben die Abgeordneten die Jahresbezüge von Oberbürgermeistern, Richtern oder leitenden Beamten, mit denen sie 1977 - nach Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts - noch in etwa gleichgestellt waren, erst vor kurzem wieder annähernd erreicht.
3. Spenden und Mandatsabgaben
Es sollte hier noch erwähnt werden, dass viele Abgeordnete zwar kaum oder keine Zuverdienste oder Spenden erhalten, aber die meisten selbst tief in ihre Tasche greifen. Durch ihre Abgeordnetentätigkeit bedingt, sind Mandatsträger meist in vielen Vereinen ehrenamtlich tätig und entrichten dort regelmässig Spenden und Mitgliedsbeiträge. Als Abgeordneter wird man auch sehr häufig aufgefordert, Kleinspenden für Initiativen, Pokale, Wettbewerbe, o. ä. aufzuwenden. Zudem verlangen die meisten Parteien nicht nur Mitgliedsbeiträge, sondern auch hohe "freiwillige" Mandatsabgaben, um die sich keiner drücken kann.
Ich komme mittlerweile so auf einen Betrag von durchschnittlich etwa 1.600 bis 1.700 € pro Monat, den ich für Mitgliedsbeiträge, Spenden und Mandatsabgaben aufwende. Die Summe erhöht sich dann nochmals in den Wahlkampfjahren. Dadurch verringert sich mein Nettogehalt deutlich.


