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Bundestagspräsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern. Es wird zu Beginn der Legislaturperiode für die gesamte Dauer gewählt. Dadurch sind die Mitglieder besonders herausgehoben, sie können also nicht abgesetzt oder abberufen werden. Das sichert ihnen einen Schutz gegen parteilich gemeinte Angriffe und ermöglicht ihnen eine besondere Neutralität in der Leitung der Sitzungen.