Diäten
Die Abgeordneten erhalten für die Ausübung ihres Mandates eine zu versteuernde ?Entschädigung? als Einkommen (so genannte Diäten, d.h. Tagegelder, vom lateinischen ?dies?: der Tag). Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, während die Mitgliedschaft im Parlament vorher ehrenamtlich war. Nach Artikel 48 Grundgesetz haben die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.


