Diskontinuität
Die Nicht-Fortsetzung des ?alten? Bundestages leitet sich ab von der grundgesetzlichen Begrenzung einer Wahlperiode. Der nicht mehr amtierende Bundestag lebt weder personell oder institutionell noch materiell fort: Alle Abgeordneten der vorherigen Legislaturperiode verlieren mit der Eröffnung (Konstituierung) eines neu gewählten Bundestages ihr Mandat. Alle Untergliederungen und Organe des Bundestages, wie Ausschüsse und Präsidium, entfallen und müssen neu gebildet werden, alle Gesetzesvorlagen und Vorhaben müssen völlig neu eingebracht und verhandelt werden.


