Enquete-Kommission
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe, Enquete-Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und setzen sich aus Abgeordneten und externen Sachverständigen zusammen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.


