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Enquete-Kommission

Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe, Enquete-­Kommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete-­Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und setzen sich aus Abgeordneten und externen Sachverständigen zusammen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.