Immunität
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages bestraft und verhaftet werden. Auch zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn ist die Genehmigung des Bundestages erforderlich. Zweck der Immunität ist der Schutz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages. Sie ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt.


