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Mandat

Im Grunde heißt "Mandat" so viel wie "Auftrag". Die Abgeordneten sind also Beauftragte des Volkes. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben. Mandatsträger erhalten für ihre Arbeit im Bundestag einen Auftrag auf Zeit, er erlischt automatisch mit der Konstituierung des neuen Bundestages - es sei denn, das Mandat ist durch Wiederwahl erneuert worden.