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Petitionen

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde bei einem der Länderparlamente bzw. beim Bundestag einzureichen. In einer Petition kann beispielsweise eine Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages berät über die Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche der Bundesverwaltung betreffen.