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Ratifizierung

Von der Bundesregierung ausgehandelte völkerrechtliche Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung des Bundestags und des Bundesrats. Der Bundespräsident schließt dann im Auftrag des Bundes die Verträge ab.