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Regierungserklärung

Zu Beginn seiner Amtszeit gibt der Bundeskanzler eine Regierungserklärung ab, in der die Politik der Regierung während der Legislaturperiode vorgestellt wird. Sehr häufig gibt die Bundesregierung aber auch von sich aus Erklärungen durch den Bundeskanzler oder die Minister(innen) zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament ab. Als Institution wird die Regierungserklärung weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundestages erwähnt. Sie ist parlamentarischer Brauch.