Gremien und Arbeitsbereiche
Im Folgenden finden Sie kurze Erklärungen der Gremien und Arbeitsbereiche des Deutschen Bundestages, die zum besseren Verständnis meiner Arbeit beitragen sollen.
Plenum:
Das Plenum besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Sitze nach Parteizugehörigkeit im Halbrund des Plenarsaals angeordnet sind. Die Bundesminister wie auch der Bundeskanzler haben ihren Platz auf der Regierungsbank - obwohl sie formell auch gewählte Abgeordnete des Bundestages sind - gegenüber dem Rest der "normalen" Abgeordneten.
Abstimmungen:
Wenn im Plenum des Bundestages abgestimmt wird, sind alle Abgeordneten stimmberechtigt. Bei wichtigen Abstimmungen und Debatten sind auch die meisten Abgeordneten im Plenarsaal, ist die Kanzlermehrheit erforderlich, auch der Bundeskanzler und die Bundesminister.
Fraktion:
Die Abgeordneten gehören in der Regel einer Fraktion an, die entweder nach Erhalt von 3 Direktmandaten durch die Erststimmen oder mindestens 5% der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl gebildet wird. Die PDS hatte mit 2 direkt gewählten Abgeordneten deshalb in der 15. Wahlperiode keinen Fraktionsstatus. In den Fraktionssitzungen werden die Plenarsitzungen vorbereitet und die Politik der Fraktion im Allgemeinen diskutiert.
Gruppierungen:
In den einzelnen Fraktionen schließen sich oftmals kleinere Gruppen zusammen, um ihre Interessen innerhalb der Gesamtfraktion stärker bündeln zu können und somit stärker die Parteipolitik in ihre Richtung beeinflussen zu können. In der SPD-Fraktion gibt es die Partei-Linke, den Seeheimer-Kreis (eher konservativ) und das Netzwerk, das sich in erster Linie aus jüngeren Fraktionsmitgliedern zusammensetzt. Die jüngeren Abgeordneten der SPD-Fraktion haben sich zudem innerhalb einer "Generationen-Arbeitsgruppe" mit dem Namen "Youngsters" zusammengeschlossen. Ich bin zum Beispiel Mitglied der SPD-Denkfabrik, einer Gruppierung, die nicht nur aus Bundestagsabgeordneten, sondern zum Beispiel auch aus Mitarbeitern besteht. Die Denkfrabrik versteht sich als eine Art kreativer Impulsgeber innerhalb der SPD und will die Zukunft Deutschlands mit neuen, unverbrauchten Konzepten gestalten.
Landesgruppe:
Für intensivere Diskussionen teilen sich die Fraktionen in Landesgruppen auf, die unter sich regelmäßige Treffen durchführen. Ich gehöre der mit 39 Mitgliedern stärksten Landesgruppe aus Nordrhein-Westfalen an.
Ausschuss:
Alle Abgeordneten sind mindestens in einem Ausschuss ordentliches Mitglied und einem weiteren Ausschuss stellvertretendes Mitglied. In den Ausschüssen finden die eigentliche Arbeit und die grundlegenden inhaltlichen Debatten zu den einzelnen Themen statt.
Arbeitsgruppe:
Die Fraktionen bilden zu den einzelnen Ausschüssen Arbeitsgruppen. Hier werden die Ausschuss-Sitzungen vorbereitet und findet die eigentliche inhaltliche Arbeit der Abgeordneten statt. In weiteren Arbeitsgruppen, Enquete-Kommissionen und Unterausschüssen werden zusätzlich bestimmte Themenbereich vertieft.
Öffentlichkeitsarbeit:
Zu den Aufgaben der Abgeordneten gehört es nicht nur, sich mit anderen Politikern zu treffen, sondern wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und den Interessensverbänden. Medien- und Pressearbeit spielt unter anderem eine wichtige Rolle als Mittel zur Kommunikation für jeden Abgeordneten.
Wahlkreis:
Die Arbeit im Wahlkreis zählt zu den wichtigsten Bereichen der politischen Aufgaben eines Abgeordneten. Etwa die Hälfte aller Abgeordneten ist in einem Wahlkreis direkt gewählt worden. Sie haben die Verpflichtung, sich um die Belange der Bürger und Bürgerinnen in ihrem Wahlkreis zu kümmern und diese bundespolitisch zu betreuen. Auch wenn es keine Festlegung darüber gibt, in welchem zeitlichen Verhältnis die Wahlkreis- zur Bundestagsarbeit stehen sollte, so sehe ich es als die Pflicht eines Abgeordneten an, das Vertrauen seiner Wähler mit seiner Arbeit zu rechtfertigen.


