Der Umweltausschuss
Spiegelbildlich zu jedem Ministerium bildet der Bundestag einen Fachausschuss. Es gibt ein Umweltministerium, also wird ein Umweltausschuss gebildet. Zudem gibt es noch einige kleinere weitere Ausschüsse, wie beispielsweise den für Kultur und Medien. Die einzelnen Ausschüsse setzen sich im Verhältnis des Wahlergebnisses der einzelnen Fraktionen zusammen. Der Umweltausschuss ist der umweltpolitische Facharm des Bundestages. Er gehört also zur Legislative. Er ist ein Organ der bundespolitischen Willensbildung und kontrolliert und begleitet die Regierung (speziell das Umweltministerium).
Der Umweltausschuss gehört mit 68 Mitgliedern (34 ordentliche und 34 stellv. Mitgliedern) zu den größeren Ausschüssen. Er setzt sich bei den ordentlichen Mitgliedern wie folgt zusammen: 13 CDU/CSU, 8 SPD, 5 FDP, 4 Die Linke, 4 B90-GRÜNE.
Zum Verantwortungsbereich des Umweltausschusses gehört vor allem: Der Umweltschutz, der Natur- und Artenschutz, die Atompolitik, der Bereich der Erneuerbaren Energien, der Klimaschutz, die Abfallpolitik, der Schutz der Luft, des Wassers und des Bodens, das Umweltrecht, der Lärmschutz und die grüne Gentechnologie. Zudem ist der Umweltausschuss in vielen Politikfeldern, beispielsweise der fossilen Energiepolitik, mitberatend tätig.


