Bundesweite Volksabstimmung
Ich persönlich begrüße eine stärkere Verankerung plebiszitärer Elemente in der deutschen Politik. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte.
Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit dem Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich hierbei jedoch um eine Verfassungsänderung handeln würde, bedürfte es einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt.
Im Jahr 2004 haben wir deshalb nochmals versucht, die CDU/CSU-Fraktion umzustimmen, was leider nicht gelungen ist. Wir haben aber das Vorhaben trotzdem weiterverfolgt. Daher stand auch im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagwahl: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid." Im Koalitionsvertrag wurde mit der CDU/CDSU folgendes vereinbart: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen."
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht bis jetzt keine direktdemokratische Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger am legislativen Prozess vor. Dies wird mit dem nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand begründet, der entstehen würde, wenn man die Entscheidung über außenpolitische Themen, wie beispielsweise die EU-Osterweiterung, den Bürgerinnen und Bürgern überlassen würde.
Weil jedoch die Bundesrepublik mit 80 Mio. Einwohnern das bevölkerungsreichste Land Europas ist, sind bei uns solche direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. In einem Kleinstaat wie der Schweiz ist eine direkte Demokratie leichter durchzuführen.
Ein Referendum zur EU-Verfassung, wie es beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg durchgeführt wurde, hätte ich allerdings auch in Deutschland gerne durchgesetzt. Aus diesem Grund habe ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag für ein solches Referendum gestimmt.
In Art. 20 unseres Grundgesetzes steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." In Deutschland haben die Bürgerinnen und Bürger aus diesem Grund die Möglichkeit auf Bezirks-, Landes-, Bundes- und Europaebene die Abgeordneten als Volksvertreter in den Parlamenten zu wählen. Hier werden Meinungen gebündelt und Entscheidungen getroffen, die die Ansichten der Bürger repräsentieren. Das bedeutet keineswegs, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland "unmündig" sind oder ihnen solch komplexe Entscheidungen nicht zugetraut werden. Eine relativ geringe Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen (70,78%) und eine erschreckend niedrige deutsche Wahlbeteiligung bei den Europawahlen (43,3%) 2009 haben jedoch gezeigt, dass viele Deutsche kein Interesse mehr haben, von der Möglichkeit, die Politik zu beeinflussen, Gebrauch zu machen.
Mehr direktdemokratische Elemente sind meiner Ansicht nach jedoch wichtig für eine gefestigte Demokratie, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ich bin mir sicher, dass das die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit einer größeren politischen Verantwortung umzugehen verstünden und mehr Volksentscheide unsere Demokratie nur positiv beeinflussen können. Wir werden aus diesem Grund das Vorhaben der stärkeren Verankerung plebiszitärer Elemente in der deutschen Politik weiter verfolgen.


