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Elterngeld

Mit dem neuen Elterngeld wird dem Wunsch junger Paare nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen und die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern verbessert. Mit dem Elterngeld, das 2007 das Erziehungsgeld ablöste, wird ein Anreiz für junge Mütter gesetzt, nicht zu lange aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Es fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Mit dem Elterngeld wird es so erstmals auch für Väter finanziell attraktiv eine Babypause einzulegen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Elterngeldes nehmen schon rund 12 Prozent aller Väter die Partnermonate in Anspruch. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Mit dem neuen Elterngeld konnte ein zentrales Versprechen sozialdemokratischer Familienpolitik erfüllt werden. Allerdings konnte sich die SPD in der großen Koalition nicht in allen Forderungen durchsetzen. So ist die Kritik, dass einkommensstarke Familien überproportional von der Regelung profitieren, leider berechtigt.

Auf der Seite http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ gibt es einen Elterngeldrechner, mit dem man den persönlichen Anspruch auf Elterngeld ermitteln kann.