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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun ändern.

Ziel der Richtlinie ist es, bürokratische Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen.

Die Verhandlungen zur Verabschiedung dieser Richtlinie waren kontrovers. Die Bundesregierung hat in diesem Prozess deutlich gemacht, dass die weitere Vollendung des Dienstleistungsbinnenmarktes für Deutschland von herausragendem volkswirtschaftlichem Interesse ist.

Zugleich galt es allerdings auch sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrags auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen (zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit) durchsetzen können. Ein zentrales Thema in den Verhandlungen war für die Bundesregierung zudem, dass das Arbeits- und Entsenderecht durch die Richtlinie nicht berührt werden darf. Dies konnte erfolgreich durchgesetzt werden.

Nach Zustimmung des Rates ist die Richtlinie Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.


Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter:

www.dienstleistungsrichtlinie.de