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Bessere Chancen für Kinder und Eltern

Die Familienpolitik der SPD (Stand 30.07.2008)

Kinder machen unsrer Gesellschaft menschlich und reich. Sie sind unsere Zukunft. Es ist eine zentrale Aufgabe des Gemeinwesens, Kindern und Familien gute Lebensbedingungen zu verschaffen. Deshalb wurden in den letzten Jahren Konzepte für eine moderne Familien- und Frauenpolitik entwickelt und umgesetzt.

Das war auch nötig, denn immer weniger junge Menschen entschieden sich für Kinder, der Tiefstand betrug 1,33 Kinder pro Frau. Eine Vereinbarung von Familie und Beruf war nur sehr schwer möglich. Aus diesem Grund wollte und will die SPD Rahmenbedingungen schaffen, die wieder Mut machen Kinder zu bekommen.

Wir haben daher neben das Standbein der finanziellen Förderung das zweite Standbein ?mehr Infrastruktur für Familien? gesetzt. Das bedeutet vor allem mehr Kitas und Ganztagsschulen, aber auch Zeit für Familien schaffen. Mit diesem Mix aus Geld, Infrastruktur und Zeit wollen wir eine moderne und erfolgreiche Familienpolitik verwirklichen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Leistungen und Initiativen der Familienpolitik:

 

1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wenn wir erreichen wollen, dass wieder mehr Kinder geboren werden, müssen wir Eltern ermöglichen, das von ihnen gewünschte Lebensmodell zu verwirklichen. Deshalb setzt die SPD auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gegeben:

-          Elterngeld

Mit dem Elterngeld, das 2007 das Erziehungsgeld ablöste, wird ein Anreiz für junge Mütter gesetzt, nicht zu lange aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Mit dem Elterngeld wird es so erstmals auch für Väter finanziell attraktiv eine Babypause einzulegen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Elterngeldes nehmen schon rund 12 Prozent aller Väter die Partnermonate in Anspruch. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Auf der Seite www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do gibt es einen Elterngeldrechner, mit dem man den persönlichen Anspruch auf Elterngeld ermitteln kann.

-         Ausbau der Betreuung

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz wurde die gesetzliche Grundlage für 230.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Immer mehr Kinder können dadurch einen Platz in einer Kita bekommen.

-          Rechtsanspruch auf Betreuung

Ab 2013 werden Eltern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes erhalten. Das soll Sicherheit schaffen und Ängste nehmen.

-          Ausbau von Ganztagsschulen

Der Bund hat von 2003 bis 2007 vier Mrd. Euro in den Ausbau von Ganztagsschulen gesteckt. Dadurch ist die Zahl der Ganztagsschülerinnen und ?schüler von ca. 110.000 im Jahr 2002 auf 260.000 im Jahr 2005 gestiegen. Der Bund wird sich daher auch dauerhaft am Ausbau und am Betrieb der Kinderbetreuung beteiligen.

 

2. Gestaltung der Arbeitswelt

Die Arbeitswelt muss so gestaltet sein, dass Eltern genügend Zeit für ihre Kinder haben. Die folgenden Maßnahmen und Initiativen sollen dies unterstützen:

-          Rechtsanspruch auf Teilzeit

Nach sechsmonatiger Beschäftigung in einem Betrieb mit mindestens 15 Arbeitnehmern, besteht ein Anspruch auf Teilzeit. Dies ist seit 2001 im Paragraf 8 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) geregelt. Seitdem ist die Möglichkeit der Verringerung der Arbeitszeit einklagbar.

-          ?Lokale Bündnisse für Familie?

Die bundesweite Initiative soll die Familienfreundlichkeit vor Ort fördern. Auf der Seite www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de kann man sich über die Bündnisse und Möglichkeiten in der Nähe informieren.

-          "Erfolgsfaktor Familie"

Das Unternehmensprogramm führt das Programm ?Allianz für die Familie? weiter und bietet allen Unternehmen und Institutionen, die sich für die Etablierung oder Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik interessieren, eine Wissens-, Themen-, und Kontaktplattform. Es sollen gezielt die Chefs und Personalverantwortlichen in den Unternehmen angesprochen werden. Sie können auf viele praxisnahe betriebswirtschaftlich durchgerechnete Konzepte und Bausteine zugreifen, wie sie zu welchen Kosten ihre Betriebe familienfreundlicher gestalten können. Auf der Website zum Unternehmensprogramm www.erfolgsfaktor-familie.de stehen eine breite Auswahl an Publikationen sowie aktuelle Informationen zum Thema zur Verfügung.

 

3. Kinderschutz

Die meisten Eltern sind dazu in der Lage ihre Kinder von Anfang an zu fördern und ihnen so ein gutes Heranwachsen zu ermöglichen. Doch es gibt auch Eltern, die mit ihrer Erziehungsverantwortung überfordert sind, was dann oft in Gewalt, Vernachlässigung oder Misshandlung mündet. Deshalb muss beim Schutz der Kinder vor allem auf Prävention gesetzt werden. Folgende Maßnahmen sollen dies gewährleisten:

-          Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen sind ein erfolgreiches Instrument zur Früherkennung von Krankheiten, aber auch von Misshandlung. Es soll erreicht werden, dass jedes Kind daran teilnimmt. Deshalb wurde eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr des Kindes eingeführt.

-          Kinderschutzgesetze

In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind bereits Kinderschutzgesetze in Kraft getreten, deren Ziele eine frühe Förderung des Kindeswohls durch gezielte Unterstützung der Eltern und die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung sind. In Rheinland-Pfalz werden für die Umsetzung bis zu 2,8 Millionen Euro im Jahr zu Verfügung gestellt.

 

4. Bildung und Berufschancen

In Deutschland sind die Bildungschancen für Kinder immer noch sehr ungleich verteilt. In kaum einem anderen Land entscheidet die soziale Herkunft so sehr über den späteren Lebensweg wie bei uns. Daher ist die Schaffung von Chancengleichheit weiterhin ein zentrales Ziel. Mit einer verbesserten Bildung durch Kitas und Ganztagsschulen wird schon viel erreicht, dennoch brauchen junge Menschen danach die Chance auf eine gute berufliche Ausbildung oder ein Studium. Keinesfalls darf der Geldbeutel der Eltern über die Aufnahme eines Studiums entscheiden. Folgende Maßnahmen sollen die berufliche Bildung und das Studium fördern:

-          Erhöhung des Bafög

Zum Wintersemester 2008/2009 wird das Bafög um 10 Prozent erhöht.  Der Förderungshöchstsatz beträgt dann 643 Euro. Außerdem wird der Zugang erleichtert, so dass ab Herbst 100.000 Studierende zusätzlich einen Anspruch auf Bafög erhalten.

-          Ausbildungspakt

Mit dem Ausbildungspakt verpflichten sich der Bund und die Wirtschaft, in   enger Zusammenarbeit mit den Ländern jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Ausbildungsangebot zu machen. Damit wurde in den letzten Jahren neue Bewegung in den Ausbildungsmarkt gebracht.

-          Ausbildungsbonus

Der Ausbildungsbonus, der vor kurzem beschlossen wurde, soll verstärkt sogenannten Altbewerbern zugute kommen. Bei diesen handelt es sich meist um Jugendliche mit Haupt-, Sonder- oder ohne Schulabschuss, die schon länger als ein Jahr einen Ausbildungsplatz suchen. Deshalb haben sie nun einen Rechtsanspruch auf den Bonus für Ausbildung. Das gibt ihnen und den Betrieben Sicherheit. In den nächsten Jahren sollen durch den Ausbildungsbonus 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Altbewerber entstehen.

 

5. Materielle Förderung für Kinder und Familien

Auch wenn Kinder unser Leben vor allem bereichern, sie kosten Geld. Geld für Windeln, Lebensmittel, Kleidung, aber auch für Betreuung, Sport, Musikerziehung und vieles mehr. Deshalb steht für die SPD fest: Familien brauchen materielle Unterstützung. Hier ein Überblick über die wichtigsten materiellen Förderungen für Familien:

-         Elterngeld 

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent vom vor der Geburt verfügbaren durchschnittlichen Erwerbseinkommen, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro im Monat (s.o.).

-          Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Kindergeld

Höhe

1. Kind

154 ?

2. Kind

154 ?

3. Kind

154 ?

jedes weitere Kind

179 ?

 

-         Kinderfreibetrag

Alternativ zum Kindergeld kann der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Jedes Elternteil erhält einen Kinderfreibetrag in Höhe von 1824 Euro (also insgesamt 3648 ? pro Kind) und einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1080 Euro (also insgesamt 2160 ? pro Kind). Allerdings wirken sich die Freibeträge steuerlich nur in den Fällen aus, in denen das gezahlte Kindergeld für die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums nicht ausreicht.

-         Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes) Mutterschaftsgeld. Mütter die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind erhalten bis zu 13 Euro täglich.

-         Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehenden helfen, wenn die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ausbleiben.

Unterhaltsvorschussleistungen

(seit 1.01.2008)

Kinder unter 6 Jahren

Kinder von 6 bis unter 12 Jahren

 

125 ? monatlich

168 ? monatlich

 

-         Kinderzuschlag

Eltern, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen   Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder, können den Kinderzuschlag beantragen.     Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein       Kinderzuschlag gezahlt.

Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro Kind.

-         Steuerlicher Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.

-         Bafög

Schüler und Studierende in weiterführender Ausbildung (Schule und Hochschule) können Ausbildungsförderung erhalten, wenn sonst aufgrund der finanziellen Situation eine der Eignung, Neigung und Leistung entsprechende Ausbildung nicht möglich wäre. Die maximale Förderungshöhe für Studierende an Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen beträgt einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag monatlich 643 Euro (ab dem Wintersemester 2008/2009).

-         Wohngeld

Einkommensschwachen Haushalten wird das Wohngeld als Mietzuschuss   gewährt. Informationen über die Höhe des Wohngeldes, wer es bekommt und wie man es beantragen kann gibt eine Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de). Das Wohngeld erhöht sich zum 1. Januar 2009 von derzeit durchschnittlich 90 Euro auf dann durchschnittlich 140 Euro.

-         Berücksichtigung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rente

Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenbegründend und rentensteigernd gutgeschrieben.

bei der Geburt der Kinder bis zum 31.12.1991

1 Jahr Kindererziehungszeit je Kind

monatlicher Rentenbetrag 26,27 ? (West) bzw.

23,09 ? (Ost) pro Kind

bei der Geburt der Kinder ab dem 1.01.1992

3 Jahre Kindererziehungszeit je Kind

monatlicher Rentenbetrag 78,71 ? (West) bzw.

69,27 ? (Ost) pro Kind

 

-         Berücksichtigung von Betreuungskosten bei der Einkommenssteuer

Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kosten, bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind, wie Werbungskosten oder wie Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. 
 

6. Ausblick: Was bleibt zu tun?

Als Sozialdemokrat/innen sind für uns gleiche und gute Lebensbedingungen für alle Kinder zentrale Anliegen. Wir wollen eine Gesellschaft gleicher Chancen ? unabhängig von der sozialen Herkunft. Um dieses zu erreichen, müssen wir Bedingungen schaffen unter denen Familien in Würde und selbstbestimmt leben können. Auch wenn in den letzen Jahren viel erreicht wurde dürfen unsere Anstrengungen nicht nachlassen. Wir wollen so z.B. die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Damit werden wir Schritt für Schritt die Lebensverhältnisse der Kinder weiter verbessern können.

Anlass zur Sorge gibt aktuell vor allem die zunehmende Kinderarmut in Deutschland. Deshalb müssen und wollen wir die Kinderarmut effektiv und dauerhaft bekämpfen. Die SPD hat einen ?Aktionsplan für gleiche Lebenschancen aller Kinder? beschlossen, der u.a. folgende Schritte vorsieht:

-         Verbesserung der Bildungsqualität

Die frühe und individuelle Förderung von Kindern soll vor allem durch einen deutlich besseren Personalschlüssel in den Kitas ermöglicht werden. Weiter sollen Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren ausgebaut werden, in denen die Eltern gezielt in die frühpädagogische Erziehung eingebunden werden sollen.

-         Schulmittelbedarfspaket

Die SPD möchte auch die finanzielle Unterstützung von Kindern, die von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben müssen, verbessern. Wir wollen daher ein Schulmittelbedarfspaket von 100 Euro im Jahr einführen.

-         Politik für mehr Beschäftigung und gute Arbeit ? Mindestlohn

Berufstätige Eltern sollen so viel verdienen, dass sie ihre Familie davon unterhalten können. Deshalb streiten wir für einen gesetzlichen Mindestlohn und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Dies käme insbesondere Frauen zugute, die immer noch viel zu häufig im Niedrigeinkommensbereich arbeiten.

Neben diesen Vorschlägen werden in der SPD noch viele weitere Ideen für eine moderne und sozial gerechte Familienpolitik diskutiert.

So z.B. die kostenlose Bereitstellung von gesundem und ausgewogenem Essen in Kindertagesstätten und Schulen oder die kostenlose Teilnahme an Schulveranstaltungen.

Auch wären für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eltern- und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und insolvenzsichere Langfristarbeits-zeitkonten notwendig. Hier sind in erster Linie die Tarifpartner gefordert. Eine Verbesserung des gesetzlichen Rahmens für entsprechende betriebliche Vereinbarungen wäre wünschenswert.

Überdies müssen Anreize gesetzt werden, um die Frauenerwerbsquote zu steigern. Denn Armut betrifft überproportional Alleinerziehende und das sind meist Frauen. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und einer familienfreundlichen Arbeitszeitpolitik ist es unverzichtbar, diejenigen Regelungen im Steuerrecht zurückzufahren, die Anreize zu Lasten einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen setzen (z.B. Ehegattensplitting).

Im Hinblick auf die besondere Situation von Kindern ist außerdem über die Einführung eines eigenen ?Kinderregelsatzes? bei der sozialen Grundsicherung nachzudenken. Dabei könnte die Erstellung eines nach Alter differenzierten Regelsatztableaus das Ziel sein.

Eine vernünftige Politik für Kinder und ihre Eltern bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Politik und Gesellschaft. Ein abgestimmter Mix aus Infrastrukturausbau bei Bildung und Gesundheit, familienfreundlicher (Arbeits)Zeitpolitik und finanzieller Förderung ist notwendig. Diese Instrumente sollten nicht gegeneinander ausgespielt, sondern intelligent miteinander verknüpft werden.