Homepage

Feinstaub

Die Reduzierung von Feinstaub in der Luft bleibt eine der drängenden Aufgaben der Luftreinhaltung. Die Belastung der Luft durch feine und sehr feine Partikel verursacht Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Belastung der Luft durch Feinstaub (Partikel - PM10) schwere Gesundheitsschäden und ein Ansteigen der Sterblichkeitsrate infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs verursacht. Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) wurde im Jahr 2000 durch Partikel die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer (EU25) durchschnittlich um 8,6 Monate und in der Bundesrepublik sogar um 10,2 Monate verkürzt. Es muss deshalb alles daran gesetzt werden, die überhöhte Feinstaubbelastung vor allem an hoch verkehrsbelasteten Straßen und Industriebetrieben zu senken. Reine Luft und saubere Gewässer sind eine Voraussetzung für hohe Lebensqualität.

Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2005 in rund 30 deutschen Städten überschritten. Zur Vermeidung dieser Überschreitungen sehen die Maßnahmenkataloge der Länder künftig Verkehrsbeschränkungen vor. Denn eine maßgebliche Quelle von Feinstaub sind die Partikelemissionen aus Dieselmotoren. Jüngste Studien haben ergeben, dass Feinstaub noch gesundheitsschädlicher ist als bislang angenommen. In der Europäischen Union sterben jährlich 310.000 Menschen an den Folgen von Dieselabgasen, davon allein 65.000 Menschen in Deutschland.

Mit der Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge wird die Kennzeichnung von PKWs, LKWs und Bussen nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich geregelt. Die Einteilung nach Schadstoffgruppen ermöglicht es den zuständigen Behörden, individuell angepasste Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung zu ergreifen. In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten Fahrzeuge fahren dürfen, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Dem Ziel der Feinstaub-Reduzierung trägt auch der Entschluss zur steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern Rechnung. Am 1. April 2007 ist das Gesetz zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter sowie einen Zuschlag für nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstete Diesel-Pkw verabschiedet wurden. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, erhalten einen Steuerfreibetrag von 330 Euro, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurden. Für nicht nachgerüstete Altfahrzeuge mit Dieselmotor und Neufahrzeuge, die den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km nicht einhalten, wird zwischen dem 1. April 2007 und dem 31. März 2011 ein jährlicher Malus in Höhe von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig.