Föderalismusreform
Bund und Länder haben sich am 16. Februar 2006 auf die Umsetzung der Föderalismusreform und damit der bedeutendsten Verfassungsreform in der Geschichte des Grundgesetzes geeinigt. Mit der Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern wird die Handlungsfähigkeit unseres Staates erheblich gestärkt und alle Seiten - Bund, Länder und die Kommunen - profitieren davon. Die große Herausforderung besteht darin, in der Bundesrepublik Deutschland auch angesichts des zusammenwachsenden Europas eine gute Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund für die Zukunft zu sichern.
Die am 30. Juni 2006 vom Bundestag und am 7. Juli 2006 vom Bundesrat beschlossene Föderalismusreform ist die größte Verfassungsreform seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949. Insgesamt wurden 25 Artikel des Grundgesetzes geändert und Zuständigkeiten neu zugeschnitten:
Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c. Außerdem wurden 21 Bundesgesetze geändert.
Die Reform ist nach einer Vereinbarung zwischen den Spitzen der Koalitionsfraktionen zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Zuletzt war es immer häufiger zu Widersprüchen zwischen Bund und Ländern und auch den Ländern untereinander gekommen. Zunehmend drohte das Verfassungsgericht politische Entscheidungen zu ersetzen. Mit der Reform ist es gelungen, dieser Tendenz entgegenzuwirken.
Sicherlich kommt es in bestimmten Teilen zu substantiellen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Verfassungslage. Allerdings gibt es eine Reihe von Punkten, die meiner Ansicht nach doch sehr problematisch sind.
Meine Vorstellung über eine wirklich umfassende Föderalismusreform sieht deutlich anders aus. Viele Themen, wie beispielsweise die Länderfusion, wurden gar nicht erst verhandelt. Zudem wurde der Vorschlagsentwurf, der dem Bundestag vorgelegt wurde, in keiner Phase mit den Fachpolitikern besprochen. Eine angemessene parlamentarische Auswertung der Anhörung hat ebenso nicht stattgefunden. Nur durch Drängen der SPD-Bundestagfraktion und des Engagements unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck wurde überhaupt noch über Einzelfragen diskutiert. Hätte die Mehrheit der der CDU/CSU ebenso gehandelt, wäre eine angemessene Beratung und Entscheidung möglich gewesen.
Die Reform ist ein deutlicher Schritt in Richtung eines Wettbewerbsföderalismus. Ich halte allerdings einen solidarischen Föderalismus in unser Land für eine bessere Alternative.
Mit der verabschiedeten Reform wurde nur ein Schritt in Richtung Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung gemacht. Es bedarf mehr Anstrengung und Fairness untereinander, wenn bald die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander in Angriff genommen wird. Wie in den vergangenen Jahrzehnten der Bundesrepublik ist es auch heute so: Die Länder sind ungleich stark und ungleich leistungsstark im finanziellen Sinn. Bund und Länder haben hier immer ausgleichend gewirkt über den Länderfinanzausgleich. Schwächere Länder haben immer auf diesen solidarischen Föderalismus setzen können. Für mich steht fest, dass diese Solidarität ein wichtiges Grundprinzip ist und bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen auch weiterhin benötigt wird. In der zweiten Stufe der Verfassungsreform darf diese notwendige Solidarität nicht den Interessen der momentan reichen, starken Länder und einer bloßen Wettbewerbsideologie geopfert werden.
Ausblick: Föderalismusreform II
Am 15. Dezember 2006 hat der Deutsche Bundestag die ?Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen? (Drs. 16/3885) beschlossen.
Mit der Neugestaltung der Finanzbeziehungen soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern effektiver gestaltet werden. Damit wird nach der ?Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung? (Föderalismusreform I) das zweite große Projekt zwischen Bund und Ländern in Angriff genommen. Hierbei soll die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften gestärkt werden, und deren Finanzausstattung ebenso ihren Aufgaben entsprechend angepasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die staatliche Aufgabenerfüllung in der Verwaltung zu verbessern, um mehr Wachstum und Beschäftigung herbeizuführen.
Weitere Informationen zur Föderalismusreform finden Sie im Internet unter:
www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,37043,00.html


