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Nationale Naturlandschaften

Nationale Naturlandschaften

Die „Nationalen Naturlandschaften“ bezeichnen die wertvollsten Landschaften Deutschlands. Je nach dem Schutzstatus, der im Bundesnaturschutzgesetz definiert ist, gibt es verschiedene Kategorien. Die großflächigen Schutzgebiete sind:

·        Nationalparke

·        Biosphärenreservate

·        Naturparke

 
Nationalparke

Nationalparke sind Landschaften, in denen Natur Natur bleiben darf. Im Gegensatz zu Biosphärenreservaten und Naturparken befindet sich der größte Teil des Gebietes in einem von Menschen wenig oder gar nicht beeinflussten Zustand (Wildnis). Diese Flächen sind damit Rückzugsgebiete für die Pflanzen und Tiere, die in unseren Kulturlandschaften nicht überleben könnten. Nationalparke bieten einmalige Eindrücke von Wildnis, die für Umweltbildung und Forschung genutzt werden können. Hier lassen sich ungestörte Naturabläufe in ihrer eigenen Dynamik studieren. Sie sind einzigartige Landschaften. Durch ihren Schutzstatus als Nationalpark werden sie in ihrer Ursprünglichkeit erhalten und entwickelt, erhöhen dadurch die Attraktivität ihrer Region und tragen mit zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bei.

 
§ 24 Bundesnaturschutzgesetz definiert die Nationalparke:

 
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,

2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und

3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

(2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

(3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.

 
Die deutschen Nationalparke:

· Bayerischer Wald - Bayern

Er wurde bereits 1970 gegründet und ist damit der älteste Nationalpark Deutschlands. Er umfasst 243 Quadratkilometer und bildet zusammen mit dem angrenzenden Nationalpark Sumava in Tschechien das größte Waldschutzgebiet Mitteleuropas.

Erlebniswege zeigen die unbeeinflusste Entwicklung der drei natürlich vorkommenden Bergfichten-, Bergmisch- und Aufichtenwälder, aber auch Hochmoore sowie mehrhundertjährige Urwaldrelikte mit Fichten, Tannen und Buchen. Im Nationalpark leben Auerhuhn, Weißrückenspecht, Rauhfuß- und Sperlingskauz, Schwarzstorch, Uhu, Habichtskauz und Kolkrabe sowie Fischotter und Luchs.

· Berchtesgaden - Bayern

Er ist der einzige Alpen-Nationalpark Deutschlands und umfasst eine Fläche von rund 210 Quadratkilometern. Als Landschaften finden sich dort Laub-, Bergmisch- und Nadelwälder, Latschengebüsche, Almweiden, alpine Matten, Zwergstrauchheiden, Felsfluren, Moore, Bäche und Seen. Typische Bewohner des Nationalparks sind Steinadler, Steinbock und Murmeltier, Edelweiß und Enzian.

· Eifel - Nordrhein-Westfalen

Dieser 100 Quadratkilometer große Nationalpark besteht aus Buchen- und Eichenwäldern, Seen, Offenlandflächen, felsig-trockenen Steilhängen, Mooren und Waldwiesen. Die Wildkatze zieht hier ihre Jungen auf. Mit etwa 1.000 Tieren hat sie im Großraum Eifel-Ardennen ihr bundesweit bedeutendstes Vorkommen. Dies gilt ebenso für die gelbe Wildnarzisse, die im Frühjahr die Talwiesen von Wahlerscheid in ein gelbes Blütenmeer verwandelt.

· Hainich - Thüringen

Der Hainich ist mit rund 160 Quadratkilometern das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet Deutschlands. Davon sind 75 Quadratkilometer als Nationalpark ausgewiesen. Er ist gekennzeichnet durch arten- und strukturreiche Buchenmischwälder mit hohem Totholzanteil, wie sie von Natur aus in Mitteleuropa ohne Einfluss des Menschen großflächig vorkommen würden. Dieser ungenutzte „Urwald“ befindet sich bereits auf 90 Prozent der Gesamtfläche des Nationalparks. Damit ist der Hainich zur Zeit die größte nutzungsfreie Laubwaldfläche in Deutschland. Aufgrund des hohen Totholzanteils finden sich hier sieben Spechtarten sowie viele seltene holzbewohnende Käferarten. Dies belegt eindrucksvoll die Bedeutung von Totholz größerer Dimension.

· Hamburgisches Wattenmeer - Hamburg

Der Nationalpark Wattenmeer ist 137 Quadratmeter groß, davon sind 97 Prozent Wasserflächen. Er umfasst das Wattenmeer und den Elbmündungsbereich. Als Naturlandschaften finden sich hier vom Elbe-Süßwasser beeinflusste Wattflächen mit Sandinseln, Salzwiesen und Dünen, Priele, Sandbänke und Meer. Im Nationalpark lassen sich Seehunde auf den Sandbänken und viele Vögel während der Brutsaison oder an den Rastplätzen beobachten.

 · Harz - Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

Auf 247 Quadratkilometern schützt der Nationalpark Harz eine einzigartige Mittelgebirgslandschaft mit Wäldern, Mooren und Fließgewässern. Die Oberharzer Moore zählen zu den besterhaltenen und beeindruckendsten deutschen Moorlandschaften. Einen Einblick in den Extremlebensraum Hochmoor mit seinen hochspezialisierten Pflanzen - wie z.B. Torfmoosen und dem Sonnentau - bieten Bohlenstege für die Besucher.

· Jasmund - Mecklenburg-Vorpommern

Der Nationalpark Jasmund liegt auf der Insel Rügen. Er hat eine Größe von ca. 300 Quadratkilometern, davon sind 212 Quadratkilometer Wald und 67 Quadratkilometer Ostsee. Besonders markant für diesen Nationalpark und einzigartig in Deutschland sind die hohen, am Königsstuhl bis auf 118 m aufragenden Kreidefelsen. Seeadler brüten hier.

· Kellerwald-Edersee - Hessen

Dieser 57 Quadratkilometer große Nationalpark schützt den größten unzerschnittenen Hainsimsen-Buchenwald in Mitteleuropa. Sechs Spechtarten, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan und seltene Fledermausarten finden hier ihren Lebensraum.

· Müritz - Mecklenburg-Vorpommern

Die Seen sind das Besondere im Müritz- Nationalpark. Jeder See hat seinen eigenen Charakter. Die Müritz ist mit 117 Quadratkilometer der größte See Norddeutschlands. Ein 500 m breiter Streifen am Ostufer gehört zum Nationalpark, der sich insgesamt auf 322 Quadratkilometern erstreckt. Darüber hinaus bestimmen Wälder und Moore das Landschaftsbild.

Berühmt ist der Müritz-Nationalpark durch die großen und imposanten Vögel. Nirgendwo in Deutschland brüten mehr See- und Fischadler sowie Kraniche als in der Mecklenburgischen Seenplatte und im Müritz-Nationalpark. Im Herbst rastenTausende Kraniche am Ostufer der Müritz.

· Niedersächsisches Wattenmeer - Niedersachsen

Mit über 2.700 Quadratkilometern, davon fast 92 Prozent Wasserflächen, ist der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer der zweitgrößte Nationalpark.

Er umfasst neben dem Watt, das zweimal täglich bei Ebbe trocken fällt, auch die Salzwiesen am Festland und auf den Inseln sowie Strände und Dünen, Sandbänke, Priele und Rinnen sowie Geestkliffs an der Küste (Moor, Heide, Eichenkrattwälder).

Seit Juni 2009 ist das deutsch-niederländische Wattenmeer UNESCO-Weltnaturerbe.

· Sächsische Schweiz - Sachsen

Seit 1990 schützt der Nationalpark Sächsische Schweiz (93 Quadratkilometer) einen repräsentativen, relativ naturnahen Ausschnitt des rechts-elbischen Elbsandsteingebirges. Die komplex ausgestattete Erosionslandschaft der Kreidezeit mit bizarren Felsformationen ist ein für Mitteleuropa außergewöhnliches Beispiel für die geologische Formung der Erdoberfläche. Trotz jahrhundertelanger Nutzung blieben hier die Natürlichkeit einer weitgehend geschlossenen Fels-Wald-Landschaft und ein hoher Anteil naturnaher Lebensräume erhalten. In unmittelbarer Nachbarschaft beginnt an der Staatsgrenze in der Tschechischen Republik der Nationalpark Böhmische Schweiz und lädt seine Gäste zu "grenzenlosen" Wanderungen ein.

· Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - Schleswig-Holstein

Mit 4.410 Quadratkilometern ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer der größte Nationalpark in Deutschland.

Das Wattenmeer ist das wichtigste Vogeldurchzugsgebiet Europas und spielt deshalb im internationalen Vogelschutz eine herausragende Rolle. Allein der schleswig-holsteinische Teil wird im Frühjahr und Spätsommer von mehr als zwei Millionen Wat- und Wasservögeln aufgesucht, die an den arktischen Küsten Sibiriens, Grönlands und Kanadas brüten.

Ein spezieller Lebensraum des Nationalparks sind die Salzwiesen entlang der Wattenmeerküsten. Dort leben viele Arten, die in keinem anderen Gebiet der Erde vorkommen.

Seit Juli 2009 ist der Nationalpark UNSECO-Weltnaturerbe.

· Unteres Odertal - Brandenburg

Der Nationalpark Unteres Odertal ist 104 Quadratkilometer groß und gehört zu den artenreichsten Lebensräumen Deutschlands. Er schützt eine Flussaue, die die letzte noch in großen Teilen intakte Flussmündung Mitteleuropas mit ihren angrenzenden Hängen, Laubmischwäldern und blütenreichen Trockenrasen ist. Mit seinen Flussaltarmen und den regelmäßig überfluteten Auen ist das untere Odertal ein Paradies für Wasservögel als Brut-, Rast und Überwinterungsplatz. Mehr als 161 Vogelarten brüten im Nationalpark, darunter See-, Fisch- und Schreiadler. Das Großschutzgebiet ist Deutschlands einziger Auennationalpark und zugleich das erste grenzüberschreitende Großschutzgebiet mit Polen.

· Vorpommersche Boddenlandschaft - Mecklenburg-Vorpommern

Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft beinhaltet Ostsee- und Boddengewässer sowie Landflächen Vorpommerns im Bereich der Halbinsel Darß-Zingst sowie der westlich der Insel Rügen gelegenen Gewässer auf einer Fläche von 805 Quadratkilometern.

Er stellt einen repräsentativen Ausschnitt der vorpommerschen Ausgleichsküste sowie der Flachwasserzone der Ostsee als größtem Brackwasserlebensraum der Erde dar. Er umfasst:
- Landschaftsformen, die von einer innigen Durchdringung von Land- und Wasserflächen mit hoher Küstendynamik gekennzeichnet sind,
- Flachwasserökosysteme der Ostsee und der Bodden,
- Windwatten, Sandhaken, Nehrungen, aktive Kliffs, Strände und Dünen,
- Waldökosysteme.

 Weitere Informationen und Links zu den einzelnen Nationalparken finden Sie unter www.europarc-deutschland.de

 

Biosphärenreservate

Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Im Gegensatz zu Nationalparken, bei denen die Entwicklung der Natur (Wildnis) im Vordergrund steht,  schützen und erhalten Biosphärenreservate Kulturlandschaften vor zerstörenden Eingriffen. Sie sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von menschlicher Nutzung und natürlichen Kreisläufen und tragen damit zur regionalen Wertschöpfung bei. Der Tourismus steht hier jedoch nicht so im Vordergrund wie in den Naturparken. Biosphärenreservate ermöglichen exemplarische Erkenntnisse für Forschung und Wissenschaft über die Wechselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen.

 
§ 25 des Bundesnaturschutzgesetzes definiert die Biosphärenreservate.

 
(1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,

2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,

3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten,

dienen und

4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

(2) Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

(3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen.

(4) Biosphärenreservate können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet werden.

 
Die deutschen Biosphärenreservate:

Weitere Informationen und Links zu den einzelnen Biosphärenreservaten finden Sie unter www.europarc-deutschland.de

 
Naturparke

Naturparke bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit und für Menschen. Es sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Sie eignen sich besonders für Erholung und Naturerleben. Im Gegensatz zu Nationalparken und Biosphärenreservaten steht der nachhaltige Tourismus und nicht der Schutz der biologischen Vielfalt  im Vordergrund. Die 101 Naturparke in Deutschland nehmen ca. 25% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ein.

Naturparke sind eine Schutzgebietskategorie nach § 27 Bundesnaturschutzgesetz, sie verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft. Die Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und guter Lebensqualität wird durch Naturparke angestrebt. Sie sind damit Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen insgesamt und bieten die Chance, auf einem Viertel der Fläche Deutschlands nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Naturparke besitzen auch auf europäischer Ebene eine zukunftsweisende Rolle für den Schutz der Natur, die landschaftsbezogene Erholung und die integrierte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums.

 
§ 27 Naturparke

(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

1. großräumig sind,

2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,

3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,

4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,

5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und

6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Weitere Informationen und Links zu den einzelnen Naturparken finden Sie unter www.naturparke.de