Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Die Vergütung erfolgt durch die Versorgungsunternehmen, welche die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Ziel des EEG war es, den Anteil an Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Das Ziel für 2010 wurde schon Ende 2007 übertroffen.
Im Dezember 2003 wurde die erste Novelle des EEG auf den Weg gebracht. 2009 tritt die nach langem Ringen im Juni 2008 beschlossene Neuauflage eines der erfolgreichsten Gesetze der rot-grünen Regierungszeit in Kraft. Das Fördergesetz für Erneuerbare Energien, das EEG, hatte zuvor für einen beeindruckenden Boom bei Wasser, Wind und Sonne gesorgt. Mittlerweile sind 235.000 Arbeitsplätze entstanden. Heute kommen über vierzehn Prozent des deutschen Stroms aus „sauberen“ Quellen. Das Erfolgsgeheimnis des Gesetzes ist seine Einfachheit: Wer Energie aus erneuerbaren Energiequellen gewinnt, dem wird ein Bonus gezahlt. So werden der saubere Strom und die saubere Wärme konkurrenzfähig. Die Fördersumme wird auf die Stromrechnung aller Haushalte umgelegt. Das System ist unbürokratisch, kostengünstig und fair. Mittlerweile kopieren andere Staaten das deutsche Erfolgskonzept, denn andere Modelle haben sich nicht bewährt. In England vergab man die Förderung lange über Ausschreibungen. Das war kompliziert und ineffektiv, weshalb sich die britische Regierung dann auch von diesem System verabschiedet hat.
Die Novelle des EEG, die 2009 in Kraft tritt, legt fest, dass der Anteil von Ökostrom weiter wachsen soll. Bis 2020 sollen mindestens 30 Prozent aus Erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Damit die Haushalte nicht zu stark belastet werden und der Wettbewerb in der Branche angeregt wird, überarbeitete das Kabinett die Fördersätze. Für Strom aus Windrädern, die an Land stehen, war eine Anpassung der Vergütungssätze an die gestiegenen Rohstoffkosten erforderlich. Die Vergütung wurde auf 9,2 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Mehr Geld wurde auch für Windräder auf See bereitgestellt. Diese Off-Shore-Parks sollen weiter wachsen. Deshalb stieg die Anfangsvergütung um einen Cent auf 13 Cent pro Kilowattstunde. Die Fördersumme, die ein Windradbetreiber erhält, sinkt weiter um zwei Prozent im Jahr. Aufgrund der Markt- und Kostenentwicklung im Bereich der Photovoltaik konnte im Vergleich zum alten EEG die Degression angehoben werden. Gleichzeitig soll aber verhindert werden, dass es zu Markteinbrüchen oder Insolvenzen in dieser jungen Branche kommt. Deshalb wurde eine recht differenzierte Regelung der Degressionsentwicklung für die Vergütungssätze getroffen. Weiter gefördert werden auch heute noch relativ wenig genutzte Sparten, in denen aber ein enormes Potential steckt. Hierzu gehören kleine Biomasseanlagen und Kraftwerke, die Erdwärme nutzen. Schon in der EEG-Novelle von 2004 wurden ein Bonus für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und einer für den Einsatz innovativer Techniken wie Brennstoffzellen oder Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen.
Im Jahre 2007 wurde ein Erfahrungsbericht zum EEG veröffentlicht. Er zeigt auf, dass durch die Förderung Erneuerbarer Energien im Strombereich im Jahre 2006 rund 44 Millionen Tonnen CO2 (2005: 38 Millionen Tonnen CO2) eingespart werden konnten und der Ausbau der Erneuerbaren Energien grundsätzlich einen Beitrag zum Naturschutz leistet. Außerdem gehen vom EEG erhebliche Impulse auf Innovation, inländische Wertschöpfung und Beschäftigung aus und es erfolgen nennenswerte Einsparungen beim Import von Steinkohle und Gas. Das Ziel der EEG-Novelle 2004 von mindestens 12,5 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2010 wurde mit 14,2 Prozent bereits im Jahre 2007 übertroffen.


