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03.03.10 16:27 Alter: 187 days

Verbraucherinnen und Verbraucher werden zur Kasse gebeten - Mehrwertsteuer für Pakete über 10 kg und Massensendungen

 

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schränkt den von der Mehrwertsteuer befreiten Post-Universaldienst - abweichend vom geltenden Postgesetz und der Universaldienstleistungsverordnung - erheblich ein: Für Pakete zwischen 10 und 20 Kilogramm und Massensendungen z. B. von Behörden, Banken, Kirchen, Ärzten, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften werden in Zukunft 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Dies widerspricht den europäischen Vorgaben, wonach Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sind, damit sie für die Kunden – im Sinne der Daseinsvorsorge – möglichst billig bleiben.

Die Zeche für die erhofften Steuermehreinnahmen von 300 Mio. Euro jährlich zahlen auch die Dortmunder Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die die Mehrkosten abgewälzt werden. Auch Wohlfahrtsverbände, Vereine und Kirchen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden erheblich belastet. 

Unter dem Vorwand, Wettbewerb im Postsektor herstellen zu wollen, unterläuft die Bundesregierung ihre grundgesetzliche Verpflichtung, einen günstigen und flächendeckenden Universaldienst zu garantieren. Postdienstleistungen werden für viele teurer und die Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten immer schlechter.

Viel mehr als das Dogma des Wettbewerbs interessiert die Dortmunder/innen jedoch, wie viele Postämter noch erhalten bleiben und wie zuverlässig die neuen Post-Agenturen arbeiten.

Nach den Steuergeschenken an die Hotelwirtschaft, wird hier die Richtung schwarz-gelber Umverteilung wieder deutlich sichtbar: Millionen Nutzer öffentlicher Dienstleistungen werden für die Bevorzugung einer kleinen Klientel zur Kasse gebeten.“