Homepage
27.01.08 22:46 Alter: 4 yrs

Verlängerung des Arbeitslosengeldes I Erfolg der SPD

 

Zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

Heute hat der Bundestag eine längere Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I für Ältere und eine Anschlusslösung für die so genannte 58er-Regelung beschlossen.

?Ich begrüße die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I. Viele ältere Arbeitslose in Dortmund können sich freuen. Mit dieser Verlängerung hat sich die SPD erneut innerhalb der Koalition durchgesetzt. Damit wird die Lebensleistung Älterer wieder stärker berücksichtigt. Für besonders wichtig halte ich, dass anders als von Rüttgers und anderen aus der CDU gefordert ? diese Verbesserung für Ältere nicht zu Lasten von Jüngeren oder Frauen geht.

Es geht uns darum, eine große gefühlte Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ich habe in meinem Wahlkreis mit vielen Arbeitslosen und mit Älteren Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gesprochen. Die Menschen empfanden die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I als massive Ungerechtigkeit. Nach zwölf Monaten genauso viel Arbeitslosengeld II zu bekommen, wie diejenigen, die weniger Beiträge eingezahlt haben und leichter wieder Arbeit finden war nicht gerecht. Das Risiko arbeitslos zu werden ist einfach für über 50-jährige größer und die Chance aus der Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt zu kommen, dagegen kleiner, als bei den jüngeren Arbeits-suchenden.

Die SPD wollte dieses Gesetz schon eher beschließen, aber die Unions-fraktion hat es lange Zeit nicht geschafft eine einheitliche Position festzulegen. Durch diese Unstimmigkeiten in den Reihen der Unions-fraktion konnten beide gesetzlichen Regelungen jetzt erst verabschie-det werden. Nun müssen mit großem bürokratischem Aufwand rück-wirkende Regelungen gefunden werden, da das Gesetz trotz späterer Verabschiedung zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Wir hoffen, dass sich die Verzögerung so wenig wie möglich zu Lasten der Menschen auswirkt.?

Informationen zu den Gesetzesbeschlüssen:

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren der Bezug auf maximal 15 Monate verlängert. Voraus-setzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren haben dann jetzt Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge einge-zahlt wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate. Ferner können Arbeitslose ab 50 Jahren einen Eingliederungszuschuss erhalten.

Zahlen des Agenturbezirk Dortmund Dezember 2007

Über 50 Jährige: 11.336, 23,6 % Arbeitssuchende Über 55 Jährige: 4975, 10,3% Arbeitssuchende

SGB III (ALG I):
Über 50 jährige: 2.705 Personen
Über  55 jährige: 1.461 Personen

SGB II (ALGII)
Über 50 jährige 8.631 Personen
Über 55 jährige 3.514 Personen

Des Weiteren ist heute eine Nachfolgeregelung für die Ende vergange-nen Jahres ausgelaufene "58er-Regelung" zur Vermeidung von Früh-verrentungen mit Abschlägen verabschiedet worden. Weitere Informa-tionen dazu erhalten Sie im Berliner Büro (Tel.: 030 227 73403).