Marco Bülow lehnt Mandatsverlängerung für den Afghanistaneinsatz der Bundewehr ab!
Anlässlich der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Mandatsverlängerung der Bundeswehr für den Afghanistaneinsatz am 16. Oktober erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„Ich lehne weiterhin den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ab und werde heute - wie auch bei den vergangenen Abstimmungen zu diesen Einsätzen - mit einem klaren NEIN dagegen stimmen.
Anlässlich der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Mandatsverlängerung der Bundeswehr für den Afghanistaneinsatz am 16. Oktober erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow: „Ich lehne weiterhin den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ab und werde heute - wie auch bei den vergangenen Abstimmungen zu diesen Einsätzen - mit einem klaren NEIN dagegen stimmen. Ich glaube nicht, dass die OEF als Operation der sog. Koalition der Willigen unter Führung der USA noch ein tragfähiges Modell für Engagement in Afghanistan und darüber hinaus sein kann. Ich bin der Meinung, dass die deutsche Bundeswehr bereits große Kapazitäten für laufende Auslandseinsätze zur Verfügung gestellt hat, die sich als gefährlich herausgestellt haben und das Bundeswehrpersonal dort einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist. Egal welche Einstellung man zu Auslandseinsätzen auch hat, insgesamt wird man feststellen müssen, dass sie Möglichkeiten der deutschen Streitkräftean die Grenzen stoßen und eine Gesamtdiskussion überfällig ist. Eine Vielzahl der deutschen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist auch nicht ausreichend für Kriseneinsätze wie in Afghanistan ausgebildet. Was uns fehlt, ist eine Gesamtstrategie.
Bei dem deutschen Afghanistan-Engagement gab es, neben den zwar zahlreichen Fortschritten im Rahmen des ISAF-Mandats, in vielen Bereichen nur unzureichende positive Ergebnisse als auch negative Auswirkungen zu vermelden. Die Sicherheitslage vor allem jenseits von Kabul ist äußerst angespannt. Insbesondere im Süden und Osten kommt es vermehrt zu politisch motivierten Anschlägen. Auch im Norden und Westen wird es, wie die jüngsten Anschläge zeigen, zunehmend gefährlicher für die stationierten Truppen. Auch Drogenanbau und Kriminalität stellen eine Bedrohung dar. Der afghanische Präsident Karzai muss sich die Kritik gefallen lassen, das Warlords und darunter auch Kriegsverbrecher über allzu großen Einfluss im Parlament und in den Provinzen verfügen, was durch den Mangel an effektiven oder unkorrupten staatlichen Institutionen in vielen Regionen noch verstärkt wird. Das untergräbt natürlich das Vertrauen in die Regierung und die ausländischen Friedenstruppen.
Weniger positiv als die Agenda und die Ziele des ISAF-Mandats fällt die Beurteilung des Mandats „Operation Enduring Freedom (OEF)“ aus. Die beiden Einsätze erscheinen mir zunehmend unvereinbar. Hinsichtlich der Legitimation des Mandats stellt sich die Frage nach der Dauer eines legitimen Rechts auf Selbstverteidigung. Die Zurechung von ISAF und OEF- Kräften wird nicht nur für die afghanische Bevölkerung zunehmend uneindeutig. Es mehren sich auch die Berichte über unabgestimmte Militäraktionen durch die in Afghanistan befindliche Streitkräfte. Auch die Koordinierung zwischen den Führungen beider Einsatzkräfte gestaltet sich schwierig.
Klar ist, dass unsere Aufgabe in Afghanistan nicht erfüllt wurde.Unsicherheit und Gewalt behindern den Fortschritt. Die militärische Terrorbekämpfung, so wie sie in Afghanistan unter dem Schirm der OEF vollzogen wird, ist meiner Meinung nicht erfolgreich. Ziviler Wiederaufbau und die Herstellung von Vertrauen in staatliche Institutionen sind meist ein langwieriger Prozess. Es muss jedem klar sein, dass die Entscheidung für statebuilding langfristige Verpflichtungen nach sich ziehen. Eine breite öffentliche Diskussion über Auslandseinsätze ist daher wichtig. Eine solche Debatte muss den stark nach Ressorts und Akteuren fragmentierten sicherheitspolitischen Diskurs zusammenführen. Besonders kritisch sehe ich auch die Entsendung von Tornados nach Afghanistan. Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ sind im Jahr 2004 bereitsgrundlegende Gedanken dazu formuliert worden. Sie betonen Krisenprävention als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe und stellen das Primat des Zivilen gegenüber dem Militärischen in Zentrum.
Grundsätzliche Haltung zu Auslandseinsätzen:
Seit dem ersten Blauhelmeinsatz von Bundeswehrsoldaten in Kambodscha sind 15 Jahre vergangen. Die Bundeswehr ist heute weltweit im Einsatz und neben ihrer ursprünglichen Aufgabe der Landesverteidigung sind Krisenreaktion und Krisenbewältigung gerückt. Die rot-grüne Bundesregierung hat vereinbart, dass militärische Einsätze im Ausland grundsätzlich ein Instrument von Friedens- und Sicherheitspolitik darstellen soll. Militär allein kann nie einen Konflikt lösen, sondern bedarf immer flankierender Maßnahmen. Militärische Auslandseinsätze müssen meiner Meinung nach stets in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sein, das militärische Mittel mit politischen Instrumenten - insbesondere aus der Entwicklungspolitik - verschränkt. Dennoch dürfen sie nur das letzte Mittel darstellen. Alle deutschen Auslandseinsätze müssen ressortübergreifend analysiert werden. Erst dann können wir eine umfangreiche Bilanz ziehen. Stärkere politische Begleitung der deutschen Einsätze durch eine bessere Unterrichtung, Kontrolle und eine regelmäßige Zwischenauswertung sind meines Erachtens ein Muss für jeder Einsätze. Eine Vielzahl der deutschen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist nicht ausreichend für Kriseneinsätze wie in Afghanistan ausgebildet.
Offensichtlich ist, dass bei Einsätzen die möglichen Mittel zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung nur selten ausgeschöpft werden. Oft wird der Suche nach politischen Lösungen durch eine Überschätzung militärischer Einsätze als Mittel der Konfliktaustragung nicht Vorrang eingeräumt Zu Beginn eines Einsatzes fehlte es in der Vergangenheit oft an einer ehrlichen Formulierung eines klaren Auftrags und der realen Erfolgsaussichten in der konkreten Konfliktkonstellation.
Zur Rechtslage: An der völkerrechtlichen Ermächtigung für die internationale ISAF-Missiongibt es keinerlei Zweifel, sie ist materiell und formell rechtmäßig zustande gekommen. Damit ist sie gültige Grundlage für eine Beteiligung der Bundeswehr an dieser Mission, nach dem der Bundestag diesem Einsatz am 22.12.2001 zugestimmt hatte. Zu dieser Feststellung kommt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.2007 zu den Tornado-Einsätzen. Darin kommt das Gericht auch zu dem Schluss, dass die Missionen ISAF und OEF rechtlich und tatsächlich voneinander getrennt sind. Ich bin skeptisch, ob dies wirklich möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht zur Operation Enduring Freedom geäußert. Allerdings gibt es namhafte Stimmen in der völkerrechtlichen Literatur, die eine Legitimation aufgrund des Selbstverteidigungsrechtsgemäß Art. 51 UN-Charta und der Anerkennung dieses Rechts in den Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrates bestätigen. In späteren Resolutionen (z. B.1659 aus 2006) begrüßt der UN-Sicherheitsrat sogar die Zusammenarbeit von ISAF und OEF.


