Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft
Zum Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes am 24. April 2009 erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es endlich so weit. Das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz trat am 24. April in Kraft. Rund vier Millionen Beschäftigte werden durch Mindestlohnregelungen geschützt. Für viele bedeutet dies, dass sich Anstrengung wieder lohnt. Das ist ein guter Tag für viele Dortmunder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping und für mehr Fairness am Arbeitsmarkt.
Neu einbezogen sind folgende Branchen: Altenpflege und ambulante Krankenpflege, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildungsbranche, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken und Wäschereidienstleistungen. Die Zeitarbeit konnte leider nicht berücksichtigt werden. DieCDU/CSU hat sich hier absprachewidrig verweigert. Die Kanzlerin hat vor ihrem Wirtschaftsflügel kapituliert.
Nun kann es bei den neu einbezogenen Branchen an die praktische Umsetzung gehen. Ab heute können die Tarifvertragsparteien dieser Branchen einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages stellen.“


