Qualifizierung statt Arbeitslosigkeit
Zur aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
Die Zeichen sind deutlich. Die Rezession wird leider auch Dortmund treffen. Im Dezember haben sich bereits mehr Beschäftigte als in den Vormonaten arbeitslos gemeldet. Zudem ist die Kurzarbeit stark angestiegen. Knapp 50 Betriebe nutzen die Kurzarbeit als Instrument und Antwort auf die Wirtschaftskrise. Betroffen sind rund 2000 Beschäftigte. Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Dortmund drei- bis viermal so viele wie im Vorjahr.
Bundesweit beträgt die Arbeitslosenquote im Dezember 2008 7,4 Prozent (3,1 Millionen Arbeitslose). Gegenüber dem Vorjahresmonat sind 114.000 Menschen mehr ohne Arbeit. Es machen sich saisonale Einflüsse, aber auch die beginnende Konjunkturkrise bemerkbar.
Wir dürfen in diesen Zeiten nicht nur die Nachfrage stimulieren und der Wirtschaft und unserer Infrastruktur helfen. Wir müssen auch die Zeit nutzen, in der es weniger Arbeit gibt, um in Weiterbildung und Qualifizierung zu investieren. Dies wird sich auszahlen, wenn die Wirtschaft wieder besser läuft und wieder mehr qualifizierte Fachkräfte gebraucht werden.
Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass jetzt alle Möglichkeiten genutzt werden, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dortmunder Unternehmen und Betrieben zu halten und weiter zu qualifizieren.
Unternehmen, die angesichts der unsicheren Entwicklung Ausgaben für Personalentwicklung und Qualifizierungsmaßnahmen reduzieren, sparen an der falschen Stelle.
Die SPD will diejenigen, die jetzt in die Weiterbildung investieren, unterstützen. Deshalb sehen unsere Vorschläge für das Konjunkturpaket auch vor, die Weiterbildung bei Kurzarbeit stärker zu fördern, zum Beispiel durch die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausdrücklich wollen wir dabei auch die Leiharbeitnehmer einbeziehen. Die Qualifikation Älterer wird ebenso verstärkt wie die Förderung junger Arbeitsloser. Für diejenigen, die in diesem Jahr arbeitslos werden, stellen wir zusätzliche Mittel bereit, damit sie zügig wieder Arbeit finden. Für die Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt der Bund fast zwei Milliarden Euro aus. Das ist sicherlich gut angelegtes Geld.
Wenn es gar nicht anders geht, wäre auch die Kurzarbeit im schlechtesten Fall ein Instrument, welches man nutzen könnte. Eingearbeitete Mitarbeiter können damit in der Krise gehalten und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Die Bundesregierung hatte die Zahlung des Kurzarbeitergeldes jetzt erst verlängert. Ab dem 1. Januar 2009 ist die Bezugsfrist von konjunkturellem Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate verlängert worden. Die Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.Dezember 2009 entsteht - also auch für diejenigen, die bereits im Jahr
2008 mit Kurzarbeit begonnen haben.
Im Rahmen der Diskussionen um das Konjunkturpaket soll das Instrument der Kurzarbeit weiter ausgebaut werden. Dazu soll es nach Planungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine "finanzielle Ausstattung"
geben und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden.
Weitere Erläuterung zum Kurzarbeitergeld:
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bezogen werden, wenn im Betrieb eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
In einem Kalendermonat ist mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent betroffen.
Der Arbeitsausfall beruht auf bestimmten gesetzlich anerkannten Ursachen wie z.B. auf wirtschaftlichen Gründen oder auf unabwendbaren Ereignissen (wie ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen). Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar und der Betrieb hat alles getan, um ihn zu vermindern oder zu beheben (z.B. Nutzung von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitguthaben). Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur und innerhalb der Bezugsdauer kann grundsätzlich wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden. Der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des Arbeitsausfalls seine versicherungspflichtige Beschäftigung fort und es erfolgt keine Kündigung. Grundsätzlich beträgt das konjunkturelle Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht grundsätzlich auch für Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche.


