Umweltgesetzbuch droht zu scheitern - Kanzlerin muss von Richtlinienkompetenz Gebrauch machen
Anlässlich des Berichts der Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Umweltausschuss zum Beratungsstand des Umweltgesetzbuches erklärt der umweltpolitische Sprecher und Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„Durchregieren“ – mit dieser Parole trat Angela Merkel ihre Kanzlerschaft an. Mit einer großen Koalition im Bundestag und einer breiten Unionsmehrheit im Bundesrat sollte das „Jahrhundertprojekt“ Umweltgesetzbuch (UGB) durchgezogen werden. Seit fast einem Jahr liegt der Referentenentwurf vor und es ist der Kanzlerin nicht gelungen, ihre Parteifreunde unter ihren Regierungsschirm zu bekommen.
Insbesondere die CSU blockiert das Projekt – über ihre Bundesminister Glos und Seehofer unter Mithilfe des Landes Bayern, aber auch über ihre Bundestagsfraktion.
Hier stand das Bedienen der Interessen der Industrie- und Landwirtschaftsverbände – auf Kosten der Umwelt - im Vordergrund. Bestehende Umweltstandards beim Natur- und Gewässerschutz sollten nach Ansicht der CSU weit abgesenkt werden.
Zuletzt kam aus Bayern die Behauptung, das UGB sei ein „bürokratisches Monster“. Nun wurde es sogar dem Nationalen Normenkontrollrat, der den Gesetzentwurf geprüft hat, zu bunt. Dieser hat sich eingeschaltet und stellt klar, dass durch den Gesetzentwurf eine deutliche bürokratische Entlastung und damit auch ein Impuls für Wachstum und Beschäftigung zu erwarten ist. In Bayern muss man sich Gesetzesvorlagen offensichtlich nicht anschauen, sondern es reicht vollkommen aus, dagegen zu sein.
Es ist fünf Sekunden vor zwölf.
Die Kanzlerin sah bisher dem Treiben der CSU zu, auf ein Machtwort von ihr wurde vergebens gewartet. Sie hat sich beim Klimaschutz zurückgezogen, jetzt droht sie, auch noch in die Geschichte als Versagerin beim UGB einzugehen. Dies wiegt umso schwerer als sie als ehemalige Umweltministerin dieses Projekt maßgeblich gefördert hat. Es besteht die Gefahr, dass sie ihre umweltpolitische Kompetenz den Machtinteressen der CSU opfert und ihre umweltpolitische Glaubwürdigkeit durch Zaudern und Nicht-Entscheiden verspielt.
Das UGB ist das größte umweltpolitische Reformprojekt in der Geschichte des deutschen Umweltrechts und ein wichtiges Projekt im Koalitionsvertrag. Schwerpunkt ist es, das zersplitterte Umweltrecht in einem übersichtlichen und gut handhabbaren Buch zusammenzufassen und die verschiedenen Länderregelungen bundesweit zu vereinheitlichen. Durch die Zusammenlegung der wasser- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen in einer integrierten Vorhabengenehmigung kann die Wirtschaft nach Berechnungen des Nationalen Normenkontrollrates Bürokratiekosten in Höhe von 27,2 Millionen Euro jährlich einsparen.
Die am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform war verbunden mit weitreichenden Abweichungsmöglichkeiten durch die Länder im Vertrauen darauf, dass der Bund durch das UGB im Gegenzug die Kompetenz erhält, naturschutz- und wasserrechtliche Vollregelungen treffen zu können. Durch die Blockade der Ressortabstimmung seitens der Union könnte der Zeitpunkt verpasst werden, in dieser Legislaturperiode das Gesetz abzuschließen. Es drohen zahlreiche unterschiedliche Einzelregelungen in den Bundesländern, die alles andere als Rechtssicherheit gewährleisten und niemandem helfen werden, auch nicht den bayrischen Landwirten und Unternehmern.
Letztlich würde Deutschland in Europa Einfluss verlieren, um das europäische Umweltrecht mitgestalten zu können.
Die Bundeskanzlerin ist aufgefordert, von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen.
Sollte das UGB in dieser Legislaturperiode nicht verabschiedet werden, wäre dies das einzige Projekt aus dem Koalitionsvertrag, das nicht umgesetzt würde.
Darüber hinaus wäre es wichtig, gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten durch die integrierte Vorhabengenehmigung die Wirtschaft bürokratisch zu entlasten, Kosten zu sparen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
- Dateien:
09-01-22_PM_Marco_Buelow_UGB.pdf


