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26.03.09 14:01 Alter: 3 yrs

Mindestlohn für Dortmunder Zeitarbeiter dringend notwendig - Union schützt Zeitarbeiter nicht vor Ausbeutung

 

Zur aktuellen Debatte um die Einführung von Mindestlöhnen für die Leiharbeitsbranche erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow MdB:

?Ich halte eine gesetzliche Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Dortmunder Leiharbeitsbranche für dringend notwendig. Der neue Vorschlag von Bundesminister Olaf Scholz erfüllt alle Voraussetzungen, damit die Union dieses Gesetz nicht mehr blockiert. Viele Tausend Beschäftigte in der Dortmunder Leiharbeitsbranche könnten von solch einem Mindestlohn profitieren.

Im Koalitionsausschuss wurde bereits Anfang des Jahres vereinbart, dass für die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche eine gesetzliche Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden soll. Fünf Vorschläge von Arbeitsminister Olaf Scholz hat die Union bisher abgelehnt! Ich fordere auch die Dortmunder CDU jetzt auf, sich für eine gesetzliche Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion einzusetzen. Neben Bahnhöfen und Straßen ist gerade auch in den Bereichen wichtig, sich für die Belange von Dortmunder einzusetzen, die nicht für jeden sichtbar sind. Die Leiharbeiter haben schlechte Absicherungen, bangen jeden Tag um ihren Job und werden für die gleiche Arbeit häufig schlechter entlohnt. Sie sind auch die ersten Leidtragenden einer Krise. Gerade in Dortmund hat es einen sprunghaften Anstieg der Leiharbeiter gegeben. In den letzten beiden Jahren war etwa jede zweite Neueinstellung ein Leiharbeitsverhältnis.

Der neue Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz sieht einen Mindestlohn von etwas über 7,30 Euro (West) vor. Der Vorschlag wurde anhand aller Flächentarifverträge ermittelt, ebenso wurde berücksichtigt wie viele Arbeitnehmer durch den jeweiligen Tarifvertrag erfasst werden. Hieraus wurde eine Durchschnittsvergütung errechnet, die als Mindestlohn gesetzlich festlegt werden soll.

Es kann nicht wieder erneut so sein, dass die Union - wie bei den Jobcentern - dringend notwendige Gesetze verhindert. Außer die Union will die Zeitarbeiter gar nicht vor Ausbeutung schützen und anscheinend die Arbeitgeber, die mit Dumpinglöhnen seriöse Unternehmen unter Druck bringen, bevorteilen.

Mit der Lohnuntergrenze und durch den Mindestlohn wird kein einziger Job vernichtet. Es hat nichts mit "freien Marktwirtschaft" zu tun, wenn Zeitarbeitnehmern nur 4,00 Euro oder weniger gezahlt werden und die Beschäftigten dann noch zusätzlich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Diese Subventionierung von Unternehmern führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Zeche zahlen auch die seriösen Unternehmen. Die Einführung eines Mindestlohns ist aus meiner Sicht eine Frage der Gerechtigkeit. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch in diesem Bereich gelten. Es darf es nicht sein, dass Arbeitgeber einerseits die Vorteile der flexiblen Leiharbeit für profitable Gewinne nutzen, aber beim Lohn die Kosten zum Teil auf die Gemeinschaft abwälzen.

Bislang gelten für die Branchen: Baugewerbe, Gebäudereinigung, Briefdienstleister, Pflegebranche, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Abfallwirtschaft, Bergbauspezialdienste, industrielle Großwäschereien und Weiterbildung durch die Übernahme in das Entsendegesetz faktisch ein Mindestlohn. Insgesamt profitieren damit über 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von dieser Regelung.

Die meisten europäischen Länder haben bereits einen Mindestlohn eingeführt. Die Forderung der SPD nach einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro bewegt sich im europäischen Mittelfeld. So haben einige Länder, wie z. B. Großbritannien, Frankreich, die Niederlande oder Luxemburg einen höheren Mindestlohn. Die Niederlande und Irland haben zudem eine höhere Beschäftigungsquote als Deutschland. Beide Länder verfügen über eine Volkswirtschaft, die sich mit unserer vergleichen lässt.