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20.03.09 10:46 Alter: 3 yrs

Schuldenbremse der falsche Weg

 

Anlässlich der Diskussionen um eine Schuldenbremse erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

?Die Föderalismuskommission hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, eine Schuldengrenze im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten von nahenden Wachstumsabschwächungen braucht der Staat die Fähigkeit zur Stabilisierung der Wirtschaft. Es ist unstrittig, dass eine Konsolidierung der Haushalte weiter vorangetrieben werden muss, sie darf aber Zukunftsinvestitionen und Konjunkturpolitik nicht verhindern. Eine festgeschriebene, staatlich verordnete Schuldenbremse kann ich nur ablehnen. Durch sie wird die öffentliche Handlungsfähigkeit heute und für künftige Generationen eingeschränkt. Keiner kann heute genau sagen,wie sich die Wirtschaft entwickelt und welche Notsituationen in den nächsten Jahren noch entstehen können.

Das Bankenversagen hat deutlich gemacht, wie wichtig die Eingriffsmöglichkeit des Staates ist, ohne den die Krise zu einer Katastrophe geworden wäre. Gerade jetzt diese rettende Handlungsfähigkeit einzuschränken, ist fahrlässig und unverständlich. Zur Erinnerung: Es war nicht der Staat, der sich in die Geschäfte der Wirtschaft und Banken einmischen wollte, es waren die Banken und Teile der Wirtschaft, die nach staatlichen Hilfen gerufen haben.

Schuldenmachen ist kein Selbstzweck. Aber der Staat muss öffentliche Güter auch über den jeweiligen Haushaltsplan oder den Konjunkturzyklus hinaus im Blick behalten. Eine sinnvolle Finanz- und Investitionspolitik kann die Basis für die Überwindung aktueller und künftiger Krisen legen. Dazu gehört auch die Möglichkeit öffentlicher Kreditaufnahmen. Eine solche ?atmende Haushaltspolitik? wäre ein sozialdemokratischer Zukunftsweg. Zudem brauchen wir eine offensive Vermögens- und Kapitalbesteuerung.

Geplant ist eine deutlich schärfere Schuldenbegrenzung als die vom Bundestag beschlossenen 0,75% des BIP (für Bund, Länder und Kommunen). In den wirtschaftlich schwachen Jahren 2002-2005 betrug die Defizitquote beispielsweise jedes Jahr mehr als 3% am BIP. Beim Entschluss für eine Schuldenbremse wären zusätzliche Einschnitte im Bundeshaushalt, zum Beispiel beim Sozialetat, zu befürchten.

Auf Ebene der Länder und Kommunen hätte eine Schuldenbremse ebenfalls fatale Auswirkungen. Die Handlungsspielräume sind auf der Ausgabenseite schon jetzt gering. Auf der Einnahmeseite sind sie schon heute stark von Bundesgesetzen abhängig. Die Kommunen als Träger von 60% aller öffentlichen Investitionen können aufgrund von haushaltsrechtlichen Vorschriften mittlerweile kaum mehr kreditfinanzierte Investitionen tätigen. Hinzu kommt, dass Zuweisungen der Länder an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an das Steueraufkommen der Länder gekoppelt und damit in Krisenzeiten ebenfallsrückläufig sind. Die Kommunen brauchen aus meiner Sicht nicht noch mehr Beschränkungen.

Natürlich ist es für die nachfolgenden Generationen wichtig, wie hoch die Verschuldung eines Staates ist. Sich nur darauf zu verlassen, ist allerdings unsinnig. Die Verschuldung muss immer abgewogen werden mit der gesamten Wirtschaftsleistung und vor allem den Investitionen. Investiert die öffentliche Hand massiv in Bildung, Klimaschutz und in Infrastrukturen, hat dies natürlich eine große, positive Auswirkung gerade für die nachfolgenden Generationen. Entschuldung, ohne dabei die Umwelt zu schützen, das Bildungssystem zu verbessern und Zukunftstechnologien aufzubauen, würde dagegen gerade unsere Kinder und Enkel treffen.

Es geht darum, dafür zu Sorgen, dass sich die Einnahmeseite des Staates stabilisiert und die Ausgaben zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden. Darauf muss unsere Politik abgestimmt werden und nicht darauf, dass wir in Zukunft keine Möglichkeit mehr zur Steuerung unserer Finanzen haben.?