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19.03.09 11:58 Alter: 3 yrs

CDU stellt Parteitaktik über Verantwortung – und lässt Arbeitslose und Beschäftigte der Job-Center im Stich

 

Zur Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass es ab 2011 keine gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch den Bund und die Städte und Gemeinden mehr geben soll, erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

„Die CDU/CSU verweigert eine tragfähige Lösung für die Neuorganisation der JobCenter. Die Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein schwerer Fehler, der die Arbeitsvermittlung auf unverantwortliche Weise erschwert.

Alle 16 Ministerpräsidenten der Länder haben der Vorschlag von Arbeitsminister Scholz, Kurt Beck und Jürgen Rüttgers zugestimmt. Auch das CDU-Präsidium unter der Führung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel hat diesen Kompromiss mehrfach befürwortet und die Unionsfraktion gebeten, den Weg für unsere Neuregelung mitzugehen. Aber die CDU-Bundestagsfraktion hat sich einer Lösung verweigert. Das war eine Entscheidung gegen die Arbeitslosen, auch hier in Dortmund. Offensichtlich scheint die CDU-Bundestagsfraktion nicht an einer Lösung interessiert zu sein. Kanzlerin Merkel forderte eine Konsenslösung ein und Bundesminister Olaf Scholz hat sie geliefert. Aber in einer so zentralen Sache konnte sich Frau Merkel nicht in der Unionsfraktion durchsetzen.

Es muss allen Beteiligten darum gehen, die Strukturen der Arbeitsvermittlung intakt und arbeitsfähig zu lassen. Gerade in Zeiten einer schweren wirtschaftlichen Krise ist es wichtig, dass wir bestehende Strukturen stabilisieren.

Ein ausgewogener Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch. Alle Länder, das CDU-Präsidium und die SPD stehen zu dem Kompromissvorschlag, die Job-Centerin Zentren für Arbeit und Grundsicherung umzuwandeln und eine Grundgesetzänderung zur Absicherung dieser Zentren und der bestehenden Optionskommunen vorzunehmen. Seit dem Sommer vergangenen Jahres war dies in der Diskussion. Nun begeht die CDU/CSU-Fraktion solch eine fatale Entscheidung, wohl nur wahltaktischen Gründen auf dem Rücken der Dortmunder Arbeitslosen.

Mit der jetzigen Ablehnung des Vorschlages für eine neue Struktur der Job-Center läuft alles auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben von Agentur für Arbeit und Kommunen hinaus. ARGEN und Optionskommunen müssen Ende 2010 aufgelöst werden. Getrennte Aufgabenwahrnehmung heißt: die Bundesagentur für Arbeit ist für die Vermittlung in Arbeit zuständig, die Kommune für die Bewilligung und Auszahlung der Kosten von Wohnung und Heizung und für Gewährung notwendiger sozialer Hilfeleistungen wie z.B. Schuldnerberatung und Suchtberatung. Die derzeit 6,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, müssten zu zwei Behörden, müssten zweimal Anträge stellen, ihre Akten müssten zweimal geführt, sie bekämen zweimal Bescheide.

In Dortmund wären hiervon rund 76.000 Menschen betroffen.

Nach der unverantwortlichen Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dortmund jetzt Planungssicherheit, denn sie werden sich sonst andere berufliche Perspektiven in ihren „Heimatbehörden“ suchen. Sie sollten sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können und nicht auf die Sorgen um ihre eigene Zukunft.“

Zur Info: Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, also der Bundesagentur für Arbeit, für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, endet am 31.12.2010. Dann haben die ARGEN und die Optionskommunen keine Rechtsgrundlage mehr.