Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist leider immer noch nicht Realität in unserer Gesellschaft. Bundesweit liegt der Abstand zwischen Frauen- und Männereinkommen bei 23 Prozent. In fast keinem Industriestaat besteht schon so lange eine solche Einkommensdifferenz wie in Deutschland. Die Schere ist in den vergangenen Jahren sogar noch weiter auseinander gegangen. Auch in Dortmund verdienen Frauen für die gleiche Arbeit weniger als Männer. Das ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Ich fordere die Unternehmen in Dortmund, die dort Nachholbedarf haben, auf, die Gleichstellung auch auf dem Gehaltszettel deutlich zu machen.
Aber es ist nicht nur das Gehalt, auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen bietet ein klägliches Bild: In den Chefetagen der großen Unternehmen finden wir kaum Top-Managerinnen. Nur 15 der 160 Aktiengesellschaften in den wichtigsten deutschen Börsenindizes haben überhaupt Frauen in den Vorständen und nur bei einer stellen sie dort die Mehrheit. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Lehrstühlen. Hier gilt: je höher die Besoldungsstufe, desto geringer ist der Anteil der Frauen.
Diesen Entwicklungen dürfen wir nicht länger tatenlos zusehen. Wir müssen es Frauen ermöglichen, ihre eigene Existenz zu sichern. Dazu müssen sie in größerem Umfang am Erwerbsleben teilhaben und ihre zum Teil sehr gute Bildung soll sich endlich auch umfassend in Bezahlung und Positionen widerspiegeln. Hier sind zunächst die Tarifparteien gefragt. Die unterschiedlichen Bewertungen von typischen Männern- und Frauenberufen in Tarifverträgen gehören überarbeitet: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.
Daneben benötigen wir endlich auch klare gesetzliche Regelungen: An erster Stelle steht eine Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an den Aufsichtsgremien der Kapitalgesellschaften. Denn die dortige Männerdominanz ist ein Grund für die nach wie vor geltenden Nachteile von Frauen im Hinblick auf Führungsfunktionen und Bezahlung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt beschlossen, dass eine gesetzliche Quote für die Besetzung von Aufsichtsratsposten eingeführt werden soll.
Zu dem brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Denn die freiwillige Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit, die die Bundesregierung mit der Wirtschaft vor acht Jahren geschlossen hat, führte zu keiner Änderung der Situation der Frauen. Es ist purer Hohn, dass die Union nach wie vor allein auf das Instrument der Freiwilligkeit setzt. Dabei hat zum Beispiel das Gleichstellungsgesetz für die Bundesverwaltung bewiesen, dass eine gesetzliche Regelung Sinn macht. Der Frauenanteil in Führungspositionen steigt hier viel schneller als in der Privatwirtschaft.
Frauen müssen raus aus der Falle von ungeschützter und geringfügiger Beschäftigung. Deshalb setzen wir auf existenzsichernde Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht für alle Erwerbsverhältnisse. Dies hat auch positive Folgen für die soziale Sicherung von Frauen. Auf dem Weg dorthin wollen wir als ersten Schritt bei den Minijobs die Stundenbegrenzung auf 15 Stunden pro Woche wieder einführen. Ziel ist die volle Absicherung in der Sozialversicherung. Zudem brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dieser Mindestlohn soll selbstverständlich in allen Branchen gelten und wird alle Frauen im Niedriglohnbereich erreichen.
Auch die Stadt Dortmund geht bei der Umsetzung von Gleichstellung im öffentlichen Dienst mit positivem Beispiel voran: 2007 beschloss der Rat die zweite Fortschreibung des Frauenförderplanes. Eine Bestandsaufnahme von 2006 belegte, dass in den letzten Jahren positive Veränderungen auf dem Weg zur Chancengleichheit erzielt wurden.
Wer es also ernst meint mit der Gleichberechtigung, muss so schnell wie möglich aktiv werden. Nur dann werden wir in Zukunft am Weltfrauentag etwas zu feiern haben.“


