Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens möglich
Anlässlich der Änderungen an der Umweltprämie erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„In meiner Pressemitteilung vom 11. Februar habe ich darauf hingewiesen, dass noch Verbesserungsbedarf bei der Abwrackprämie besteht. Es war nicht gesichert, dass ein Dortmunder Neuwagenkäufer den Verschrottungsbonus auch tatsächlich erhält, vor allem bei langen Lieferzeiten. Deshalb habe ich mich für Veränderungen an dem Gesetz eingesetzt. Wir brauchten in diesem Punkt mehr Rechtssicherheit.
Es ist nun erfreulicherweise, das auf Druck von mir und anderen Abgeordneten, für die Neuwagenkäufer in Dortmund und bundesweit zu einer neuen Regelung gekommen. Ab dem 30. März 2009 wird ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.“


